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Steyr: Im Verfahren gegen Zahnarzt sind Gutachter gefordert

Von Gerald Winterleitner   11.Februar 2020

Noch gibt es im Strafverfahren gegen einen Zahnarzt aus dem Bezirk Steyr-Land, gegen den zahlreiche Betrugsvorwürfe erhoben werden und dem auch sexuelle Übergriffe zur Last gelegt werden, keinen Prozesstermin. Der aus Syrien stammende Mediziner, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll Patienten unter anderem Kunststoffteile anstelle teurer Keramikimplantate eingesetzt haben und einer damals erst 18-jährigen, neu angestellten Ordinationsgehilfin laut deren Aussage den Hintern getätschelt haben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an, der 43-jährige Arzt, über den mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird strafrechtlich vom Wiener Staranwalt Manfred Ainedter vertreten.

Nur kleine Beträge anerkannt

Gestern wurden am Landesgericht Steyr von Richter Roland Pollak in einem Prüfungsverfahren die Schadenersatzansprüche im laufenden Insolvenzverfahren ermittelt. Laut Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der dabei für mehr als zehn Klienten die Ansprüche geltend machte, seien von Masseverwalter Wilhelm Deutschmann aus Linz bisher nur kleinere Rechnungen anerkannt worden.

Prozess gegen Jahresende?

"Nun müssen Sachverständige beauftragt werden, die Gutachten erstellen", sagt Niedermayr. Er selbst vertrete im Verfahren gegen den Zahnarzt aus Steyr-Land, der weiterhin nicht geständig sei, mehr als 30 Privatbeteiligte: "In Summe befinden sich die Forderungen meiner Klienten in einem höheren sechsstelligen Bereich."

Schon vor einem Jahr waren die Ermittler von einer Schadenssumme in Höhe von 300.000 Euro ausgegangen, alleine die OÖ. Gebietskrankenkasse hatte als Geschädigte 151.733 Euro vom aus Syrien stammenden Zahnarzt zurückgefordert.

Niedermayr hofft, dass die Gutachten bis zum Sommer vorliegen, den Beginn des Strafprozesses selbst erwartet er frühestens gegen Jahresende.

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20. April 2024