Stadt prüft nun Sinnhaftigkeit der Wohnstraße
STEYR. Wie die Steyrer Zeitung der OÖN exklusiv berichtet hatte, bekommen auch Siedler Strafzettel an die Windschutzscheibe, wenn sie ordnungsgemäß auf den gekennzeichneten Parkfeldern ihre Autos abstellen, die verblasst sind und vom Magistrat nicht mehr nachgestrichen wurden.
Die Groteske, dass Anrainer in der Brunnenstraße, die vor mehr als 30 Jahren zur "Wohnstraße" erklärt wurde, auf eigenem Grund und Boden von der Polizei als Parksünder abgestraft werden, hat gestern zu einigen Reaktionen geführt.
Mobilitätsstadtrat Reinhard Kaufmann (Grüne), der sich zu einem Gespräch mit den Bewohnern getroffen hatte, stellte sich auf die Seite der Siedler: "Wir werden rasch eine Lösung finden, die dem Anliegen der Bewohner entspricht", sagte er zu den OÖNachrichten. Bürgermeister Gerald Hackl (SP), der gestern einen betroffenen Anrainer im Rathaus empfing, kündigte eine Umfrage in der ganzen Siedlung an: "Wir werden erheben, ob die Wohnstraße noch den Wünschen entspricht, und danach handeln." Ein OÖN-Fernsehteam von "TV1" hörte sich gestern in der Siedlung um. Der vorherrschenden Stimmung nach soll die Wohnstraße aufgelassen werden.
Wie man mit den von der Polizei ausgestellten Strafzetteln umgeht, konnte der Rathauschef noch nicht beantworten. "Wir werden die Angelegenheit entsprechend rechtlich prüfen lassen", sagte Hackl auf Anfrage. Recherchen der OÖN zufolge widerspricht die Aufstellung der Verkehrszeichen der in dem Bescheid aus dem Jahr 1988 erlassenen Wohnstraße, die aktenwidrig gleich neben der Durchzugsstraße beschildert wurde. In der Wohnstraße spielende Kinder wären mit einem Schritt auf der Fahrbahn. "So eine Gefährdung kann die Behörde nicht wollen", sagte ein Anrainer. (feh)
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Wenn bei der Verordnung der Wohnstraße oder Parkflächen Fehler passiert sind, müssten die Strafmandate unwirksam sein. Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen und erst mal nicht zahlen.
Ich kannte mal einen Anwalt, der musste einen Strafzettel für Falschparken nicht zahlen, obwohl sein Auto ganz eindeutig im Parkverbot stand. Allerdings war das Parkverbotsschild an einer Hausmauer um etliche Zentimeter zu hoch oder etwas außerhalb der Sichtlinie angebracht und damit formalrechtlich ungültig.