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Schrebergärtner zittern noch immer: Müssen sie ihre Hütten bald abreißen?

Von Gerald Winterleitner   22.Mai 2019

"Ein paar Gärten waren da unten eh schon immer. Aber seit dem Frühjahr sind die Häusl wie die Schwammerl aus dem Boden geschossen", berichtete eine Augenzeugin den OÖNachrichten, "und auch immer größer, das hat so nicht mehr legal sein können."

War es auch nicht. Daher verhängte die Baupolizei auch, wie hier vor einer Woche berichtet, einen Baustopp über die von der WAG verpachteten rund 60 Kleingärten. Dieser ist nach wie vor aufrecht, hinter den Kulissen wird aber emsig um eine Lösung gerungen, wie dieses vom Verpächter stillschweigend geduldete Treiben nachträglich doch noch legalisiert werden kann. Denn, so die Auskunft der zuständigen Behörde: "Unser Job ist es, dass alles gesetzeskonform über die Bühne geht." Schließlich gebe es gesetzliche Grundlagen, die einzuhalten seien. Wie berichtet, wurden aber gleich mehrere davon ignoriert. Ende vergangener Woche wurde das weitere Vorgehen bereits magistratsintern abgesprochen. Am Montag waren dann Vertreter der WAG zu Gesprächen in Steyr, um Möglichkeiten auszuloten.

"Der Ball liegt bei der WAG. Jetzt ist einmal sie am Zug, welchen Vorschlag sie uns beziehungsweise ihren Kleingärtnern präsentiert", sagt Bürgermeister Gerald Hackl. Er sei bemüht, dass es zu einer vernünftigen Lösung komme, es gebe dennoch Regeln, an die sich jeder halten müsse. Sprich: Auch im Schrebergarten darf nur der rechtliche Boden beackert werden.

"Derzeit können wir leider nichts sagen, da intern noch diverse Varianten überlegt und diskutiert werden", sagt dazu Barbara Holzmann, Sprecherin der WAG. Bis Freitag soll jedoch eine Entscheidung fallen.

Mehrere Varianten im Gespräch

Dem Vernehmen nach stehen derzeit noch mehrere Varianten zur Diskussion: Möglich wäre eine Rückwidmung des Baulandes in Grünland und die Gründung eines Kleingartenvereins. Allerdings müsste die WAG in ihren Bilanzen eine Abwertung vornehmen.

Ebenso steht eine Parzellierung der Fläche in entsprechend viele Kleingrundstücke im Raum. Diese dürften von den Pächtern dann auf zehn Prozent der jeweiligen Parzelle bebaut werden. Dafür müsste ein Geometer von der WAG beauftragt werden. Ein Teil der bestehenden Hütten müsste mit Sicherheit aber auch bei dieser Variante rückgebaut werden.

Im schlimmsten Fall droht den Schrebergärtnern, die ihre kleinen Oasen im Münichholz jeweils nur für ein Jahr gepachtet haben, sogar die Räumung. Diese Lösung will aber niemand.

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