Polsterlucke: Strafverfahren wurde eingeleitet
Wie berichtet, wurde von der Gemeinde erst im Vorjahr per Dringlichkeitsantrag um die Umwidmung von Ödland in Verkehrsfläche für ruhenden Verkehr angesucht. Betrieben wurde der genehmigungslose Parkplatz von der gemeindeeigenen Freizeiteinrichtung GmbH aber seit Jahren, kassiert und gestraft wurde ebenfalls. Von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf wurde bereits ein naturschutzbehördliches Strafverfahren eingeleitet.
Laut Stellungnahme der BH liege für den Parkplatz rechts der Zufahrtsstraße seit Mai 2007 eine naturschutzrechtliche Feststellung vor, für den Parkplatz links sei erst nachträglich um naturschutzrechtliche Genehmigung und eine Rodungsbewilligung angesucht worden. Das naturschutzrechtliche Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.