ÖBB dürfen zwei Eisenbahnkreuzungen in Sonntagberg auflassen und zwei nicht
SONNTAGBERG. Verwaltungsgerichtshof verwarf salomonisches Urteil des Landesverwaltungsgerichtes.
Noch ist nichts endgültig gewonnen, je nach Sichtweise haben die Marktgemeinde Sonntagberg oder die Bundesbahnen (ÖBB) einen Etappensieg errungen. Jedenfalls ist eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes in St. Pölten Makulatur. Die ÖBB hatten vor zwei Jahren beantragt, vier Eisenbahnkreuzungen der Rudolfsbahn von Amstetten nach Weyer auf dem Sonntagberger Gemeindegebiet aufzulassen. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner verfügte als zuständige Behörde einen Mittelweg: Für die Schienenübergänge im Ortsteil Hilm-Kematen und in Sonntagberg wurde die Auflassung angeordnet, für die Gleisquerungen vor Rosenau und in Böhlerwerk deren Erhaltung erlassen. Diese Halbe-Halbe-Entscheidung behagte weder Gemeinde noch der Bahn: Beide erhoben Einspruch gegen das salomonische Urteil Mikl-Leitners, das das Landesverwaltungsgericht jedoch bestätigte.
Eine halbe Sache wollten weder die Gemeinde, die mit dem Wegfall der Bahnübergänge um viel Geld Siedlungs- und Gemeindestraßen verlegen muss, und die ÖBB, die von einer Verbesserung der Verkehrssicherheit sprachen, hinnehmen. Weshalb beide das Urteil des Landesverwaltungsgerichts beeinspruchten. "Wir sind wieder am Anfang", sagt Amtsleiter Johann Eblinger. Das Landesverwaltungsgericht wird sich jetzt wohl auf eine Seite schlagen müssen. Alle Bahnübergänge sind mit Schranken oder Lichtanlagen gesichert.
- Kommentar: Für die Gemeinde geht es um sehr viel Geld