Mit einem Schritt kann man das Gesetz übertreten
SPITAL AM PYHRN. Mit Plakatwänden an der Landesgrenze protestiert die SP dagegen, dass ein österreichweit einheitliches Jugendschutzgesetz am Einspruch der OÖ Landesregierung gescheitert sei.
Auf der Vorderseite der Plakatwände, auf oberösterreichischem Gebiet, ist Ausgehen für Jugendliche unter 16 Jahren bis Mitternacht erlaubt, für Kinder unter 14 Jahren ist um 22 Uhr Sperrstunde. Auf der Hinterseite der Werbetafel, in der Steiermark, müssen die Jugendlichen wie in ganz Österreich erst eine Stunde später zuhause sein.
"Sich ein paar Meter weiter strafbar zu machen, ist ein Unsinn", sagt Spitals Bürgermeister Ägidius Exenberger (SP). Und seine Amtskollegin aus Steinbach/Ziehberg, Landtagsabgeordnete Bettina Lancaster (SP) sagt: "Mit ihrem kurzsichtigen Gesetz sind ÖVP/FPÖ dabei, unser Bundesland ins Abseits zu drängen." Für die Abweichungen in Oberösterreich gebe es keinen vernünftigen Grund.
Diesen sieht die Bürgermeisterin von St. Ulrich/Steyr, Annemarie Wolfsjäger (VP) sehr wohl: "Mehr Vorsicht für die Jugendlichen tut gut". Im Ramingtal verläuft die Landesgrenze dem Bachverlauf folgend quer durch den Ort: "Probleme gibt’s aber keine."
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das Jugendschutzgesetz in oö ist sehr gut.unsere Politiker schauen eben auf unsere jugendlichen.vor 40 jahren war es noch strenger.da mußten die jugendlichen mit 16 schon um 22uhr zu hause sein.ich würde den 14jährigen den ausgang bis 22uhr auch nur am Wochenende erlauben.weil unter der Woche Schulzeit ist.