Kunstdiebstahl: Urteil gegen Pater rechtskräftig
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Pater nimmt den Schuldspruch des Landesgerichts Steyr an. Auch die Staatsanwaltschaft Steyr legt keine Berufung ein.
Der Privatbeteiligten-Antrag des Stifts Kremsmünster wurde vom Gericht abgewiesen, da alle Kunstgegenstände, über die am Donnerstag verhandelt worden war, wieder im Besitz des Stiftes sind. Bei jenen mehr als 20 Antiquitäten, die nach wie vor fehlen, konnte nicht nachgewiesen werden, dass der beschuldigte Pater sie entwendet hatte.