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Kündigung vor dem 25-Jahr-Jubiläum

04.Juni 2021

In anderen Unternehmen bekommt ein Mitarbeiter, der ein Vierteljahrhundert beschäftigt ist, Dank und Anerkennung und mehr vom Chef als einen feuchten Händedruck. Nicht einmal Letzteres war ein Firmenchef aus Kremsmünster einem seiner Arbeitnehmer willig. Er warf den Mann, bevor er auf den Tag 25 Jahre bei ihm gearbeitet hatte, kurzerhand hinaus. Für die Arbeiterkammer war der Beweggrund des Chefs durchsichtig: Weil der Mitarbeiter nach 25 Arbeitsjahren in der Firma einen Abfertigungsanspruch von zwölf Monatslöhnen gehabt hätte, wollte es der Chef so weit gar nicht kommen lassen und kündigte den Mann lieber vor dessen Jubiläum.

Die Arbeiterkammer (AK) ging mit dem von dem Mitarbeiter erlittenen Schicksal vor Gericht, indem sie die Kündigung anfocht, weil diese wegen mehrerer Zahlungsverpflichtungen des Mannes sozialwidrig gewesen sei. Genau hätte sich der Unternehmer mit dem vorzeitigen Rauswurf drei Monatsgehälter erspart, weil der Bedienstete bereits ein Anrecht auf neun Monatsgehälter besessen hätte.

Die gerichtliche Auseinandersetzung endete schlussendlich mit einem Vergleich, mit dem die AK als Rechtsvertretung des Betroffenen im Sinne des Mandanten gut leben kann. Die Firma musste 16.000 Euro nachzahlen. (feh)

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