Befreiung von Maskentragepflicht von Gericht bestätigt
STEYR. Strafe der Stadt gegen Steyrer Ehepaar bei Anti-Corona-Spaziergang wurde rechtskräftig aufgehoben
Der Rechtsstreit ging bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hinauf und kehrte an das Landesverwaltungsgericht (LVwG) zurück. Jetzt ist ein finales Urteil gefällt: Ein Ehepaar, das während der Corona-Maßnahmen bei einer der sonntägigen Protestkundgebungen ohne Maske angetroffen und von der Stadt mit einer Geldbuße von 200 Euro belegt worden war, wurde zu Unrecht bestraft. Der Mann und die Frau hatten ein ärztliches Attest, dass ihnen aus Gesundheitsgründen das Maskentragen unmöglich gewesen sei. Der Hausarzt der beiden habe für sein Attest eine allgemeine Blanko-Formulierung verwendet, die im Internet herunterladbar gewesen sei. Das tat aber nichts zur Sache, wie das Landesverwaltungsgericht infolge einer weiteren Berufung durch die Steyrer Rechtsanwaltskanzlei Wetzl & Partner feststellte. Als erwiesen gelte, dass der Hausarzt das Ehepaar vor der Befreiung von der Maskenpflicht eingehend untersucht habe. Zudem hätten die beiden zu anderen Menschen den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten.
Bravo! Ein Bauchfleck der Stadt Steyr.