Antrag des Denkmalamtes: Muss die Villa Peham wieder aufgebaut werden?
HINTERSTODER, WIEN. Österreichs oberster Denkmalschützer Christoph Bazil nennt das Vorgehen einen außergewöhnlichen, aber notwendigen Schritt.
Paukenschlag in der Affäre rund um den illegalen Abriss der denkmalgeschützten Villa Peham: Vom Bundesdenkmalamt (BDA) wurde nun gemäß Paragraf 36 des Denkmalschutzgesetzes ein Antrag auf Wiederherstellung des nach Plänen der bekannten Wiener Architekten Siegfried Theiss und Hans Jaksch erbauten Ferienhauses gestellt.