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Ybbskraftwerk bei Ferschnitz: EU rüffelt Behörden

Von Hannes Fehringer   13.August 2014

Die nö. Landeselektrizitätsgesellschaft EVN darf im Unterlauf bei der Hohen Brücke mit Behördengenehmigung ein neues Kraftwerk bauen. Die Ybbs plätschert dort auf einer der letzten Freifließstrecken, und auch von den seltenen Huchen würde es mehr geben, wären die Staustufen nicht. Bei der EU ist der Landflecken als "FFH-Gebiet AT1219000" vermerkt und wurde als Schutzzone auch von der Republik Österreich eingereicht.

Dass die EVN dort trotzdem eine neue Staumauer bauen darf, traf auf den Widerstand der Bürgerinitiative "Pro Ybbs" und der Grünen. Beide legten gegen die Bewilligung des Landes Beschwerde in Brüssel ein. Außenminister Sebastian Kurz hat jetzt dazu von der EU-Kommission unangenehme Post bekommen. Die Republik Österreich muss sich bezüglich des E-Werkes bei Ferschnitz wegen einer Vertragsverletzung rechtfertigen. Für die Kommission weist die Naturverträglichkeitsprüfung des Landes nämlich "erhebliche Mängel auf", wobei ein "Verstoß gegen die Richtlinie vorliegt". Mit der Bewilligung des Kraftwerkes sei Österreich "seinen Verpflichtungen zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht nachgekommen", heißt es in dem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Brief.

Die EU-Kommission wunderte sich auch über die Amtsauffassung des Verfassers des Bewilligungsbescheides, der erklärt hatte, würde man immer die schlechteste Annahme bei Umweltfolgen treffen, "fände man bei (fast) jedem Vorhaben Versagungsgründe". Die Landesbehörden und der Bund müssen nun Stellung nehmen. Laut EVN-Pressesprecher Jochen Kugler werde man die Pläne aber nicht einrollen, sondern an dem "vernünftigen Öko-Projekt" festhalten.

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