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Unfall bei Oldtimer-Rallye: Fünf Männer vor Gericht

Von Herbert Schorn   06.Juni 2014

Nun hat der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhebt gegen fünf Männer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Vor den Richter müssen der Obmann des Veranstalter- Vereins, der gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter des Rennens war, der Leiter des Ordnungsdienstes, zwei Ordner und der Lenker des Unfallwagens.

Wie berichtet war Oliver H. beim Training für das Rennen mit seiner Corvette von der B115 in die Laussaer Landesstraße eingebogen, hatte die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und war in eine Zuschauergruppe gerast.

Kernpunkt der Anklage ist nun, dass der Bereich, in dem sich die Zuschauer befanden, für die Gäste deutlich erkennbar abgesperrt sein hätte müssen. "Es geht darum, dass die Sperrzone nicht entsprechend gekennzeichnet war und die Zuschauer weggewiesen werden hätten müssen", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Guido Mairunteregg. Dem Fahrzeuglenker wird vorgeworfen, entweder zu schnell in die Kurve eingebogen zu sein oder das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle gehabt zu haben.

Für den Anwalt des Vereinsobmanns, Haymo Modelhart, ist die Anklage nicht gerechtfertigt. Der Fehler habe beim Lenker gelegen. "Es war kein Rennen, sondern eine Gleichmäßigkeitswertung", sagt er. "Es gab daher keine Veranlassung, in der Kurve Gas zu geben." Es sei Sache der Verhandlung, sich die vorliegenden Gutachten anzuschauen, sagt Ewald Wirleitner, Verteidiger des Lenkers. Eines spreche zwar von überhöhter Geschwindigkeit als Ursache. "Im zweiten steht aber, dass nichts passiert wäre, wenn der Bereich abgesperrt gewesen wäre."

Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Verhandlung soll Anfang Juli stattfinden.

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20. April 2024