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Unfall bei Oldtimer-Rallye: Fünf Männer vor Gericht

Von Herbert Schorn, 06. Juni 2014, 00:04 Uhr
Unfall bei Oldtimer-Rallye mit zehn Verletzten: Fünf Männer vor Gericht
Zehn Menschen wurden durch den Unfall beim Oldtimer-Rennen im September 2013 verletzt. Bild: Eisenbauer

GROSSRAMING / STEYR. Acht Schwer- und zwei Leichtverletzte forderte ein Unfall Anfang September des Vorjahres bei einem internationalen Oldtimer-Rennen in Großraming.

Nun hat der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhebt gegen fünf Männer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Vor den Richter müssen der Obmann des Veranstalter- Vereins, der gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter des Rennens war, der Leiter des Ordnungsdienstes, zwei Ordner und der Lenker des Unfallwagens.

Wie berichtet war Oliver H. beim Training für das Rennen mit seiner Corvette von der B115 in die Laussaer Landesstraße eingebogen, hatte die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und war in eine Zuschauergruppe gerast.

Kernpunkt der Anklage ist nun, dass der Bereich, in dem sich die Zuschauer befanden, für die Gäste deutlich erkennbar abgesperrt sein hätte müssen. "Es geht darum, dass die Sperrzone nicht entsprechend gekennzeichnet war und die Zuschauer weggewiesen werden hätten müssen", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Guido Mairunteregg. Dem Fahrzeuglenker wird vorgeworfen, entweder zu schnell in die Kurve eingebogen zu sein oder das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle gehabt zu haben.

Für den Anwalt des Vereinsobmanns, Haymo Modelhart, ist die Anklage nicht gerechtfertigt. Der Fehler habe beim Lenker gelegen. "Es war kein Rennen, sondern eine Gleichmäßigkeitswertung", sagt er. "Es gab daher keine Veranlassung, in der Kurve Gas zu geben." Es sei Sache der Verhandlung, sich die vorliegenden Gutachten anzuschauen, sagt Ewald Wirleitner, Verteidiger des Lenkers. Eines spreche zwar von überhöhter Geschwindigkeit als Ursache. "Im zweiten steht aber, dass nichts passiert wäre, wenn der Bereich abgesperrt gewesen wäre."

Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Verhandlung soll Anfang Juli stattfinden.

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5  Kommentare
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Ameise (45.683 Kommentare)
am 09.06.2014 10:38

ist einfach...

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espresso.perdue (692 Kommentare)
am 06.06.2014 15:07

wer Schuld hat, wird das Gericht entscheiden.

Veranstalter sollten (werden) sich in Zukunft genauer anschauen, wen sie bei solchen Oldtimerveranstaltungen zulassen.

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neuhofen (292 Kommentare)
am 07.06.2014 08:43

auch der Zuschauer mitdenken darf? ich stelle mich in Rechtskurven nie auf die linke Seite. Warum will man immer alles geregelt haben, haben wir keine Entscheidungsfreiheit mehr? So bedauernswert auch die Opfer sind !

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Zaungast_17 (26.399 Kommentare)
am 07.06.2014 09:05

muss umsichtiger sein als die Zuschauer, zudem gibts Auflagen von den Behörden (welche mehr oder weniger Verantwortungsvoll agieren)...

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tart (238 Kommentare)
am 06.06.2014 06:41

Jede Plemperl Motorsportveranstaltung wird im Normalfall fast zu Tode reglementiert, und das ist gut so. Betonwände und Zuschauersperrzonen sind zwingend vorgeschrieben. Gleichmäßiigkeitswertung sagt gar nichts, man kann auch mit 150 Schnitt gleichmäßig fahren.

Meines Erachtens trifft den Fahrer, egal wie dämlich er gefahren ist, überhaupt keine Schuld, sondern ausschließlich den Veranstalter. An geraden Streckenteilen ist es relativ unüblich, dass einer ausrutscht, im Kurvenausgang und danach sind die Chancen dagegen gut. Als Veranstalter muss man wissen, dass dort Zuschauer nichts verloren haben bzw nur hinter Betonabsperrungen.

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