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Steyr fordert Westspangen-Gegner auf, "Stadt-Y" zu entfernen

Von Hannes Fehringer, 30. Mai 2017, 06:29 Uhr
Stadt fordert Westspangen-Gegner auf, "Stadt-Y" von Transparenten zu tilgen
Verboten: "Stadt-Y" als Straßenkreuzung und Stauzone Bild: privat

STEYR. Der Magistrat verlangt von Anrainern, das zum Widerstand gegen die Umfahrungsstraße verfremdete Steyrer Logo zu entfernen. Der Fall erinnert an Republiksadler mit Fußballkopf.

Michael Atteneder assoziierte mit dem "Ypsilon" im Stadtnamen den Zusammenfluss von Steyr und Enns. Der Grafiker gewann mit dem Gedankensprung die Gestaltung des Steyrer Stadt-Logos. Jürgen Hutsteiner erinnert die Zwiesel eher an Verkehrsadern. Mit der Verfremdung des "Stadt-Y" zu sich treffenden Straßen lenkte der Biobauer die Aufmerksamkeit des Magistrates auf sich.

Dem Biobauern, dessen Sonnenblumen- und Getreidefelder von der Umfahrungstrasse durchtrennt würden, und anderen Projektgegnern wurden Mahnschreiben zugestellt, die Verwendung des Stadt-Logos zu unterlassen. "Wir müssen schauen, dass unser Logo nicht unbefugt verwendet wird", sagt der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Pressesprecher Michael Chvatal. Er habe die unerlaubte Aneignung des Logos gesehen und sie pflichtgetreu der Rechtsabteilung des Magistrates gemeldet. Dieser forderte die Bürgerinitiative gegen die Westspange auf, unverzüglich das "Y" von Briefpapier, Transparenten, Plakaten und Websites zu verbannen. Denn sonst könne der Eindruck erweckt werden, dass die Plattform gegen die Westspange "durch die Stadt unterstützt" würde, heißt es in dem Schreiben.

In Wirklichkeit ist das ganz und gar nicht der Fall. Bürgermeister Gerald Hackl (SP) freute sich über die Nachricht aus dem Linzer Landhaus, wonach die Landesregierung keine Umweltverträglichkeitsprüfung für nötig halte. "Damit gewinnen wir für die Spange ein Jahr." Die Projektgegner haben gehorcht und ihre mit einer Mittellinie zum "Verkehrs-Y" verfremdeten Logo-Fassung von allen Publikationen entfernt. "Wir brauchen unser Geld für Sinnvolleres", sagt Hutsteiner.

Während für Bürgermeister Gerald Hackl (SP) eine Urheberrechtsverletzung – "keine Firma ließe sich das gefallen" – außer Zweifel steht, könnte ein Gerichtsstreit doch spannend sein. Der Innsbrucker Magistrat hatte der Gruppe "Österreich zeigt Rückgrat" um Michael Kriess 1500 Euro Geldbuße aufgebrummt. Der Sohn des Ex-Nationalteamspielers Werner Kriess hatte mit anderen Fans gefordert, Österreichs Elf wegen "mangelnder Leistung" von der Heim-EURO 2008 abzumelden. Unterstrichen wurde diese Forderung mit Pickerln und T-Shirts, die den österreichischen Adler mit einem Fußballkopf zeigten. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Verfremdung des Wappens als Mittel zur freien Meinungsäußerung gesehen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Atteneder1 (1 Kommentare)
am 30.05.2017 12:33

Weil ich als Urheber des Logos namentlich genannt bin: Der Logoentwurf ist durch mein unveräußerliches Urheberrecht geschützt. (Das mag beim Wappen der Republik Österreich anders sein.) Auf Basis dieses Urheberrechts habe ich einen Werknutzungsvertrag mit der Stadt Steyr, die ebendieser das zeitlich und räumlich uneingeschränkte, ausschließliche Werknutzungsrecht zugesteht. Auf Grund beider Rechtsumstände ist die Verwendung des Logos durch Dritte unzulässig. Es geht um dabei um Grundrechte/-prinzipien, die mein Berufsleben bestimmen und in weitem Ausmaß auch überhaupt möglich machen.
Soweit zum "professionellen".

Michael Atteneder,
Grafik Designer DA

Mit meiner Meinung zum gesamtgesellschaftlichen Irrtum, dass mehr Straßen in Verkehrsfragen letztendlich eine Verbesserung bringen könnten, hat das wenig zu tun...

Michael Atteneder,
Bewohner der Stadt Steyr

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Helgari (495 Kommentare)
am 30.05.2017 09:30

Gähn.

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hinterste (344 Kommentare)
am 30.05.2017 09:26

Die Steyrer-Grünen haben bei der letzten GR-Wahl von den Westspangen-Gegnern ziemlich profitiert. Langsam wird es für Prack & Co. Zeit zu liefern.

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