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Sportgewehr mit 1500 Metern Reichweite

Von Hannes Fehringer, 15. Februar 2011, 00:04 Uhr
Sportgewehr mit 1500 Metern Reichweite
Ende eines Rechtsstreites: Der Verwaltungsgerichtshof befand in seinem Urteil, dass das Scharfschützengewehr von Steyr-Mannlicher »HS .460« kein Kriegsgerät ist. Bild: OÖN

ST.PETER/Au. Der Verwaltungsgerichtshof erkannte jetzt: Ein Gewehr der Waffenfabrik Steyr-Mannlicher, mit dem ein Scharfschütze auf 1500 Meter trifft und dessen Geschoss Panzerstahl durchschlägt, ist kein Kriegsgerät.

Auf der Homepage von Steyr-Mannlicher scheint der Gewehrtyp „Steyr HS .460“ bereits unter „Sportwaffen“ auf. Das Schießeisen kann allerhand: Laut englischer Beschreibung handelt es sich um ein „Mehrzweck-Scharfschützengewehr“ in zwei Kalibern mit einer Reichweite bis zu 1500 Metern. Trotzdem hat die Waffenfabrik im April 2007 beantragt, das Gewehr als Sportwaffe zu kategorisieren.

Die Bezirkshauptmannschaft hat das Ansuchen abgelehnt und sich dabei auf Gutachten des Innenministeriums und des Landeskriminalamtes gestützt. Darin wurde das Gewehr, dessen Patronen auch 25 Millimeter Panzerstahl auf 100 Meter durchschlagen würden, eindeutig als Kriegsgerät eingestuft. Eine Entscheidung, gegen die das damalige Management von Steyr-Mannlicher Berufung einlegte und den Instanzenweg beschritt.

Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof geurteilt und den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten tatsächlich wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Steyr-Mannlicher wurde Recht gegeben, dass das Gewehr voreilig als „Panzerbüchse“ eingestuft worden sei, ohne dass für den Befund genauere Untersuchungen angestellt worden seien. Die Folge des obersten Richterspruches: Das Gewehr, das ein Schütze nur auf einem militärischen Truppenübungsplatz austesten kann, gilt nun völlig rechtens als Sportwaffe und nicht mehr als Kriegsgerät.

Für die Ausfuhr von Kriegsgerät bestehen aufgrund der österreichischen Neutralität Hemmnisse. Eine Exporterleichterung durch die neue Einstufung als Sportgerät für das „HS .460“ erblickte Steyr-Mannlicher-Geschäftsführer Michael Engesser nicht, der sich auf OÖN-Anfrage über den langen Rechtsstreit erst erkundigen musste: „Ich weiß nicht, warum meine Vorgänger dieses Verfahren angestrebt haben.“ Im vergangenen Jahr habe Steyr-Mannlicher kein einziges Gewehr des Typus verkauft. „Das ist eine uralte Geschichte, die auf uns heute keinen Einfluss hat.“

Vor fünf Jahren verhängten die USA Sanktionen gegen Steyr-Mannlicher, nachdem Sturmgewehre aus der Fabrik im Iran aufgetaucht waren. Damals stand der Betrieb unter einer anderen Führung.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 16.02.2011 06:19

Und es fehlt, wie immer bei diesen amateurhaft nichtrecherchierten Berichten, das Wesentliche: V0 und Kaliber.

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vicious (598 Kommentare)
am 15.02.2011 22:48

Wer braucht denn ein Gewehr für den "Sport"? Muss es wirklich erlaubt sein, dass Waffenfreaks durch die Gegend knallen? Warum können die nicht einen normalen Sport machen wie andere Leute auch?

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( Kommentare)
am 15.02.2011 23:02

http://www.youtube.com/watch?v=JNjUpR7qwNE

grinsen

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