Sperrgebiet für Taucher und Kanuten

Von Hannes Fehringer   29.Jänner 2015

Für die Kanuten und Kanadierfahrer hört sich heuer der Spaß an der Steyr aber auf: Der Flusslauf wird zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Haunoldmühle in der 9,7 Kilometer langen Schlucht unter Naturschutz gestellt. Die von Naturschützern seit vielen Jahren geforderte Verordnung liegt bereits zur Begutachtung auf und soll in wenigen Wochen Gesetz werden.

Das neue Naturschutzgebiet bringt Auflagen mit sich, mit denen so mancher Naturfreund nicht gerechnet hat: Weil an den Ufern die geschützten Vogelarten Flussuferläufer und Gänsesäger brüten, dürfen in der Zeit der Gelege keine Taucher und keine Bootfahrer mehr in und auf das kühle Nass. Die Sperre gilt von 1. April bis 1. Juli, damit die Sportler mit ihren Geräuschen die Brutvögel nicht aufscheuchen und aus den Nestern verjagen.

Die Sportverbände halten den Vogelschutz für völlig überzogen. "Warum ausgerechnet die Paddler, die nach ein paar Ruderschlägen wieder weg sind, die Brutstätten stören sollen, ist mir ein Rätsel", sagt der Sektionsleiter der Kanuten beim ATSV Steyr, Kurt Apfelthaler. Hans Huber vom Österreichischen Kanuverband will zumindest erwirken, dass Verbandsmitglieder das Gewässer weiterhin unbeschränkt befahren dürfen. Thomas Rettenbacher vom Linzer Faltboot Club, für den die Steyrschlucht ebenso ein Eldorado ist wie für Paddler aus Tschechien, regte an, dass man es damit belassen könne, die Ufer zum Sperrgebiet zu erklären. Die Kanuten und Kanadierfahrer, die als naturverbundene Wandersleute bekannt seien, würden am Wasser bleiben und nicht wie Schlauchbootfahrer mit Bierkiste und Proviantkorb zu einem Picknick anlanden.

Die Sportler murren auch darüber, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: Petrijünger dürften jederzeit in ihren Gummistiefeln zum Fliegenfischen über das Flussbett waten.

Für Andreas Steindl, Pressesprecher von Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner (FP), folgt die Verordnung beim Vogelschutz den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien. Apfelthalers Mutmaßung, "dass die Angler, die dafür bezahlt haben, freien Zugang erkaufen können wie die Jäger in den Wäldern", teilt er nicht: "Wir haben uns dabei einfach an die fachlichen Notwendigkeiten halten müssen." Die im Verordnungsentwurf als "Inselbereiche" aufgelisteten Brutgebiete der Vögel dürfe im Frühjahr überhaupt kein Mensch betreten, von dem Verbot seien auch die Fischer nicht ausgenommen. Und fertig beschlossen sei das Gesetz für die Steyrschlucht ja noch nicht.


Naturschutzgebiet Steyrschlucht

Die Steyrschlucht ist ein einzigartiges Naturjuwel. Zum Naturschutzgebiet soll nun der 9,7 Kilometer lange Flussabschnitt zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Haunoldmühle erklärt werden, was Gemeindegebiete von Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln betrifft. Integriert in das Schutzgebiet wird auch die Krumme Steyrling etwa 1,2 Kilometer flussaufwärts ihres Mündungsbereiches in die Steyr. Ebenso einbezogen ist auch ein 300 Meter langer Bachabschnitt des Dorngrabens und eine entsprechende Ausweitung um die „Rinnende Mauer“. Die Freizeitnutzung der Steyr wird für Boot- und Flussfahrer eingeschränkt auf den Sommer nach dem 1. Juli. Die Maßnahme dient dem Schutz der Brutvögel.