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Sperrgebiet für Taucher und Kanuten

Von Hannes Fehringer, 29. Jänner 2015, 00:04 Uhr
Sperrgebiet für Taucher und Kanuten
Das tiefe Wasser in der Steyr nach der Schneeschmelze wird für die Taucher tabu sein: Flusstauchen wird erst im Sommer ab 1. Juli erlaubt sein. Bild: naturschauspiel.at

GRÜNBURG. Im Frühsommer, wenn das letzte Schmelzwasser aus den Bergen über den Schotter plätschert und an den ersten heißen Tagen das Thermometer hochklettert, sind die besten Tage, das Boot auszusetzen und loszupaddeln.

Für die Kanuten und Kanadierfahrer hört sich heuer der Spaß an der Steyr aber auf: Der Flusslauf wird zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Haunoldmühle in der 9,7 Kilometer langen Schlucht unter Naturschutz gestellt. Die von Naturschützern seit vielen Jahren geforderte Verordnung liegt bereits zur Begutachtung auf und soll in wenigen Wochen Gesetz werden.

Das neue Naturschutzgebiet bringt Auflagen mit sich, mit denen so mancher Naturfreund nicht gerechnet hat: Weil an den Ufern die geschützten Vogelarten Flussuferläufer und Gänsesäger brüten, dürfen in der Zeit der Gelege keine Taucher und keine Bootfahrer mehr in und auf das kühle Nass. Die Sperre gilt von 1. April bis 1. Juli, damit die Sportler mit ihren Geräuschen die Brutvögel nicht aufscheuchen und aus den Nestern verjagen.

Die Sportverbände halten den Vogelschutz für völlig überzogen. "Warum ausgerechnet die Paddler, die nach ein paar Ruderschlägen wieder weg sind, die Brutstätten stören sollen, ist mir ein Rätsel", sagt der Sektionsleiter der Kanuten beim ATSV Steyr, Kurt Apfelthaler. Hans Huber vom Österreichischen Kanuverband will zumindest erwirken, dass Verbandsmitglieder das Gewässer weiterhin unbeschränkt befahren dürfen. Thomas Rettenbacher vom Linzer Faltboot Club, für den die Steyrschlucht ebenso ein Eldorado ist wie für Paddler aus Tschechien, regte an, dass man es damit belassen könne, die Ufer zum Sperrgebiet zu erklären. Die Kanuten und Kanadierfahrer, die als naturverbundene Wandersleute bekannt seien, würden am Wasser bleiben und nicht wie Schlauchbootfahrer mit Bierkiste und Proviantkorb zu einem Picknick anlanden.

Die Sportler murren auch darüber, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: Petrijünger dürften jederzeit in ihren Gummistiefeln zum Fliegenfischen über das Flussbett waten.

Für Andreas Steindl, Pressesprecher von Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner (FP), folgt die Verordnung beim Vogelschutz den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien. Apfelthalers Mutmaßung, "dass die Angler, die dafür bezahlt haben, freien Zugang erkaufen können wie die Jäger in den Wäldern", teilt er nicht: "Wir haben uns dabei einfach an die fachlichen Notwendigkeiten halten müssen." Die im Verordnungsentwurf als "Inselbereiche" aufgelisteten Brutgebiete der Vögel dürfe im Frühjahr überhaupt kein Mensch betreten, von dem Verbot seien auch die Fischer nicht ausgenommen. Und fertig beschlossen sei das Gesetz für die Steyrschlucht ja noch nicht.


Naturschutzgebiet Steyrschlucht

Die Steyrschlucht ist ein einzigartiges Naturjuwel. Zum Naturschutzgebiet soll nun der 9,7 Kilometer lange Flussabschnitt zwischen dem Kraftwerk Agonitz und der Haunoldmühle erklärt werden, was Gemeindegebiete von Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln betrifft. Integriert in das Schutzgebiet wird auch die Krumme Steyrling etwa 1,2 Kilometer flussaufwärts ihres Mündungsbereiches in die Steyr. Ebenso einbezogen ist auch ein 300 Meter langer Bachabschnitt des Dorngrabens und eine entsprechende Ausweitung um die „Rinnende Mauer“. Die Freizeitnutzung der Steyr wird für Boot- und Flussfahrer eingeschränkt auf den Sommer nach dem 1. Juli. Die Maßnahme dient dem Schutz der Brutvögel.

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17  Kommentare
17  Kommentare
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FeldP (15 Kommentare)
am 03.02.2015 08:55

Paddlern wird naturschutzschädliches Verhalten unterstellt und diese Vorverurteilung soll auch noch Einzug in das Landesgesetzblatt erhalten! Dem muss widersprochen werden!

- Bootfahreren ist der Naturschutz und der Erhalt "ihrer" Flüsse sehr wichtig! Sie hatten wesentlichen Anteil daran, dass die Reichramingschlucht samt ihren Zuflüssen nicht im Stausee versunken ist - das Hintergebirge wird jetzt als das Wasserschloss des Nationalparks Kalkalpen vermarktet. Auch für den Erhalt der Koppentraun - heute Naturdenkmal - waren Paddler jahrelang engagiert!

- Paddler befahren die Steyr in der Regel ohne Anlanden, das heißt zwischen Einstieg und Ausstieg erfolgt kein Betreten von Uferbereichen oder Inseln. Dieses Brutvogel-freundliche Verhalten kann von anderen Nutzergruppen unserer Fließgewässer NICHT behauptet werden!

In über 4 Jahren Planungszeit der OÖ Naturschutzabteilung für das Naturschutzgebiet hätten zumindest einmal Paddlervertreter einbezogen werden können, oder?

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am 02.02.2015 19:16

So ist sie, die FreizeitGmbH.
Ausserhalb ihrer Wohnung wollen sie grundsätzlich überall Zutritt haben, 365 Tage im Jahr. 24 Stunden am Tag.
Aber wenns um minimale Beschränkungen der ungeladenen Besucher ihrer Privatsphäre geht, ist der Anwalt gefragt.

Suchtentzug hat viele Gesichter....

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am 02.02.2015 21:33

fordert hiermit Gleichbehandlung aller Naturbenutzer!

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am 03.02.2015 20:08

war weitläufig gemeint.
--> Was aus dem Fahrzeug steigt, bzw fremden Grund u. Boden als Freizeitstadion nutzt.
Ob Berg o. Tal.
Dass Paddler, Rafter & Co das Wasser nur als Transportmittel nutzen, ergo ohne Spuren zu hinterlassen, ist natürlich eine schonende Nutzung dieses blauen Bandes.
Ob Limikolen etc. aber bei höherer Nutzung tatsächlich eine Art-erhaltende Brut hochbringen, ist eine andere Sache.

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 01.02.2015 23:50

zu begrüßen, doch wann und wer schütz den berg vorm Bernegger und die gegend vor den LKWS?

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am 01.02.2015 17:32

Nur mal zur Info, wie sich Gänsesäger und Fischer gegenüberstehen: http://www.oekf.at/unsere-anliegen/fischfresser/gaensesaeger/
Jetzt zum Schutz des Gänsesägers den Fischern freien Zugang zu lassen und die Kajakfahrer auszusperren ist völlig lächerlich. Der Kajakfahrer bewegt sich am Wasser, und wer bewegt sich im Uferbereich? Aber das Ganze hat natürlich nichts damit zu tun, dass der Fischer bezahlt und somit eine Lobby dahintersteht...

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 01.02.2015 17:48

wie Mountainbiker - Jäger

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am 02.02.2015 18:39

Richtig, wenn es das freie Wegerecht nicht gäbe, wäre auch Wandern im Wald verboten. Flüsse fallen auch unter dieses Jedermannsrecht ausgenommen Sperrgebiete. Aber dann bitte für ALLE und nicht mit Ausnahmen für Leute, die sich die Karte um 100€ pro Tag leisten können. Bin ja gespannt, wann das Schwammerlsuchen verboten wird!

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Sonnkogel (6 Kommentare)
am 29.01.2015 16:05

Einfach mehr Respekt!
Würden wir die Natur mehr respektieren, dann wären viele Verordnungen nicht notwendig. Was ich bei meinen Kontrollgängen an der Steyr und Steyrling sehe, ist wahrlich kein erfreulicher Anblick mehr. Grenzenlose Freiheit, hinter mir die Sindflut" - nächste Wochenende bin ich woanders. Zerbrochene Glasflaschen auf den Schotterbänken, wo im Sommer Familien mit Kinder die Natur geniessen - Lärm, Geschrei und leider auch jede Menge Müll.
Einfach die Natur geniessen, diese einzigartige Schlucht mit Respekt erleben ist offensichtlich nicht mehr möglich - es muss immer eine "ultramegageile Aktion" sein. Die Steyrschlucht bietet soviele Möglichkeiten, sie zu erleben - zu bestimmten Jahreszeiten gibt es eben Einschränkungen - für mich als Fischereiaufsichtsorgan und als Naturschützer, selbstverständlich.
Sich einfach an die Spielregeln halten - und es wird Dir trotzdem in der Steyrschlucht noch immer gefallen.

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am 01.02.2015 17:39

Kajakfahrer säubern normalerweise Flüsse, nehmen Plastikflaschen und sonstigen Müll von Badegästen mit. Dass sich Schlauchbootfahrer mit Bierkiste im Schlepptau anders verhalten streite ich nicht ab. Aber gegen die hilft das Gesetz nicht, denn die fahren erst Juli & August.

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am 29.01.2015 15:09

gibt eh genug andere Gewässer

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am 29.01.2015 15:42

du bist sicherlich kein wassersportler, denn sonst würdest du nicht einen solchen blödsinn schreiben. das ist eine standardtour der leichteren wildwasser.
der natur-und vogelschutz würde am liebsten alles verbieten.
nur weiter so, dann kommen noch verbote für bergsteiger, schwammerlsucher etc etc

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c.sainz (1.296 Kommentare)
am 29.01.2015 11:45

Gehört ja auch zum Rand Gebiet des Nationalparks und zu den sogenannten dünn besiedelten Gebieten, da kann man ja leicht den Naturschutz drüber stülpen. Ich warte ja nur noch darauf bis auch die Bevölkerung im Steyrtal (und den angrenzenden Tälern) ein Täfelchen mit Naturschutz umgehängt bekommt!

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am 29.01.2015 15:38

du bist sicherlich kein wassersportler, denn sonst würdest du nicht einen solchen blödsinn schreiben. das ist eine standardtour der leichteren wildwasser.
der natur-und vogelschutz würde am liebsten alles verbieten.
nur weiter so, dann kommen noch verbote für bergsteiger, schwammerlsucher etc etc

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am 29.01.2015 15:40

habe mich vertippt, gehört zur unguten meldung von
ST.FLORIAN
tut mit leid

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 29.01.2015 10:25

gehts nimmer.

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am 29.01.2015 10:20

übertreiben immer wieder. es ist höchst an der zeit daß ihre eigenen vögel in ihrem gehirn gezähmt werden.

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