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Rechnung für den illegalen Abschuss

Von Hannes Fehringer   05.Februar 2016

Vor dem Strafrichter ist Ingrid W. fast aus dem Schneider. Das Oberlandesgericht Linz hatte die bedingte Haftstrafe wie die Geldbuße der Jägerin, die im Kleinreiflinger Revier ihres Mannes illegal einen Luchs erlegt hatte, deutlich herabgesetzt. Die von der Erstinstanz am Landesgericht Steyr zugesprochene Schadenersatzzahlung in der Höhe von 12.100 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, dessen getöteten Kuder die Kriminalpolizei in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators fand, hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Die Nationalparkverwaltung kann der Begründung des Richtersenats aber nicht folgen, dass Ingrid W. keinen Luchs erlegt hatte, der in der Schweiz gefangen und zur Bestandsstützung ausgewildert wurde, sondern einen aus dessen Nachwuchs. "Der Kuder fehlt ja trotzdem in der Population", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer, "derzeit haben wir keinen einzigen männlichen Luchs mehr." Denn auch die anderen Kuder sind von der Bildfläche verschwunden. Verdachtsmomente, dass auch sie gewildert wurden, bestehen zur Genüge, weshalb die Kripo auch weiter ermittelt. "Wir haben eine Vielzahl von Mails und Briefen erhalten, dass wir die Schützin weiter belangen, dass sie nicht aus der Verantwortung kommt", sagt Mayrhofer.

Der Nationalpark Kalkalpen schickt daher dieser Tage eine Zahlungsaufforderung an Ingrid W., dass sie die geforderten 12.100 Euro, die die Wiederbeschaffung eines Luchses kostet, bezahlt. Kommt sie der Forderung nicht nach und lässt die Frist verstreichen, wird der Nationalpark den Schaden, der dem Luchsprojekt durch den illegalen Abschuss zugefügt wurde, über eine Zivilrechtsklage geltend machen.

In der Schweiz hat das Berner Umweltbundesamt grünes Licht gegeben, dass in der Ostschweiz im Luno-Gebiet ein Kuder für den Nationalpark Kalkalpen gefangen wird. Die Raubkatze soll zur Ranzzeit im Frühjahr in der Wildnis der Kalkalpen freigelassen werden.

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