Pyhrn-Priel: Gemeinden zahlen für Sanierung mit
WINDISCHGARSTEN. Nach Tohuwabohu in der Geschäftsführung bedarf die Freizeit GmbH über Insolvenzverfahren rechtlicher Klärung.
Die Ungereimtheiten in der Gebarung der "Touristische Freizeiteinrichtungen Pyhrn Priel GmbH" werden nicht weniger. Dass der ehemalige Geschäftsführer Markus M. laut Staatsanwaltschaft 130.000 Euro auf eigene Konten abgezweigt haben soll, scheint nur die Spitze des Eisberges zu sein. Nachdem die Tochterfirma des Tourismusverbandes Pyhrn Priel und von neun Gemeinden im März das Insolvenzverfahren beantragen musste, soll es an Unterlagen fehlen, die die Zahlungsunfähigkeit erklären.
Rechnungen über 247.000 Euro
Bei der Gesellschaft, die in der Region Windischgarsten Freizeitstätten errichtete, vermisst Gerold Royda als Nachfolger des gefeuerten Geschäftsführers Markus M. konkrete Verträge, Protokolle und Baustellenaufzeichnungen: "Bei den Dokumentationen gibt es große Lücken." Nach seiner Übernahme im Februar musste Royda feststellen, dass Handwerker auf ausstehende Rechnungen in Höhe von 247.000 Euro warteten und die Bankverbindlichkeiten bereits 543.000 Euro betrugen. In der angespannten Finanzlage wollte kaum einer der Gläubiger mehr auf eine Stundung einsteigen. "Die Firmaar zahlungsunfähig und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich", sagt Wirtschaftslandesrat LH-Stellvertreter Michael Strugl (VP). Erst mit der gerichtlichen Bestellung des Rechtsanwaltes Norbert Mooseder laufe alles wieder auf rechtlich gesichertem Boden ab, was Voraussetzung dafür sei, dass das Land Fördergelder anweisen kann, worauf die Gesellschaft angelegt ist.
Insolvenzverwalter Mooseder lässt derzeit die von der Gesellschaft erbauten Freizeitanlagen von Gutachtern bewerten. In einem Gemeinderatsprotokoll (32/2015) aus Windischgarsten wird etwa der Aussichtssturm auf dem Wurbauerkogel mit 1,3 Millionen Euro bewertet. Woher die Summe kommt, weiß Royda nicht, sie allein würde aber schon die im Insolvenzantrag angegebene Überschuldung von 763.000 Euro bedecken. "Wir konnten aber keinen Wert ansetzen, weil niemand weiß, ob so ein Turm außerhalb der jetzigen Verwendung für irgendwen einen Wert besitzt", sagt Royda. Darum habe man auch für alle Anlagen der Gesellschaft keinen Betrag, sondern nur Fragezeichen eingesetzt, erklärt Royda.
Gemeinden müssen mitzahlen
Strugl stellt klar, dass der Gang in die Insolvenz der einzige Ausweg gewesen sei: "Wenn jemand mutmaßt, wir hätten die Insolvenz angestrebt, ist das eine Unterstellung, gegen die wir uns wehren müssen." Nachdem die Gemeinden nicht bereit gewesen seien, Kapital nachzuschießen, habe der Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen müssen. Dafür müssten die Gemeinden und Tourismusverband eine Überbrückungshilfe einzahlen, damit die Gesellschaft bis zur Prüfungstagsatzung (8. Mai) und der Gläubigerversammlung (5. Juni) über Wasser bleibt. Dann müsste der Sanierungsplan abgesegnet sein und Tourismusverband und Gemeinden 20 Prozent der Ausstände berappen.
"Gesicherter Weiterbetrieb"
Für die Entschuldung müsste dann jede Gemeinde in zwei Jahren nochmals 16.000 Euro aufbringen, wenn sich nicht doch mit festgestellten größeren Vermögenswerten noch eine höhere Quote ergeben sollte. Strugl räumt ein, dass jederzeit ein Kaufinteressent ein beeseres Anbot legen könnte, wahrscheinlich sei das nicht. "Wer kauft schon Klettersteige oder Mountainbike-Rampen?", fragt Royda.
Alle Altlasten habe er, Royda, jedoch nicht auf dem Tisch. Bemerkenswerterweise steht in den Gemeinderatsprotokollen, dass jeweils zur Hälfte die Freizeiterrichtungs GmbH und der Tourismusverband "Dienstgeber" des EX-Geschäftsführers gewesen seien. Aus der Buchhaltung geht aber hervor, dass Markus M. als Selbstständiger der Gesellschaft monatlich 6000 Euro netto Honorar bezogen habe.
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"6000 Euro netto Honorar pro Monat"
Gemeint ist hoffentlich netto ohne Umsatzsteuer und nicht netto im Sinne von durch die Gesellschaft pauschalversteuert.
Man sollte solche Formulierungen, welche von Lesern zu 99% falsch verstanden werden, besser vermeiden.