Photovoltaik-Pionier kam als "Staatsleugner" hinter Gitter
HAIDERSHOFEN. "Falsche Beschuldigung" reizte Firmenchef zu Drohbriefen gegen Richterin und Staatsanwältin. Zu zwei Monaten Haft verurteilt.
Mit 951 Watt pro Kopf verbucht seine Heimatgemeinde die höchste Photovoltaik-Leistung pro Einwohner. Triebfeder für den Einzug des Sonnenstroms war ein Angestellter., der dafür mit der Gemeinde im Amstettner Bezirk 2013 von Umwelt-Landesrat Stephan Pernkopf (VP) mit dem Sieg in der „Photovoltaik-Liga“ des Landes NÖ ausgezeichnet wurde.
Danach musste sich der Vorreiter für saubere Enegrie. gegen einen von einer Linzer Staatsanwältin eingebrachten Strafantrag wegen eines ihm unterstellten Förderbetruges wehren. Der Öko-Pionier verzweifelte daran, dass in dem Verfahren Beweise für seine Unschuld nicht berücksichtigt worden seien. Und kam aus „Existenzsorgen“ auf eine ganz schlechte Idee: Er. kopierte aus dem Internet Musterschreiben, in denen dem Gericht die Zuständigkeit für die Staatsbürger abgesprochen wird. Stattdessen schickte der Firmenchef von bäuerlichen Photovoltaik- und Biogasanlagen an die Richterin und Staatsanwältin einen vorverfassten Brief ab, in dem unter anderem zwei Millionen Euro Schadenersatzforderungen erhoben wurden. Die Horrorsumme sollte über das US-Handelsregister festgeschrieben und über die „Malta-Masche“ über ein Inkassobüro eingetrieben werden.
Den Photovoltaik-Pionier brachte die „Kurzschlusshandlung“, für die er sich bei den beiden Opfern längst entschuldigt hatte, bis zum gestrigen Schöffengericht in St. Pölten als „Staatsverweigerer“ in U-Haft. Dass hier kein „Staatsfeind“ auf der Anklagebank saß, war dann bald auch dem Staatsanwalt klar.
Der Mann fasste dennoch, wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung zehn Monate Haft, zwei davon unbedingt, aus. Weil der Mostviertler aber schon vor zwei Monaten in U-Haft genommen wurde, konnte er das Gericht freien Fußes verlassen. Der 42-Jährige, der die Briefe sichtlich bereute – „mir war nicht bewusst, was die Schreiben auslösen“ – erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.
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