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Nazi-Tätowierungen am ganzen Körper: 38-Jähriger vor Gericht

Von Hannes Fehringer, 17. Jänner 2017, 00:04 Uhr

STEYR. Steyrer betrieb auch regen Handel mit Tonträgern rechtsradikaler Barden und Verhetzer.

In der Arbeit verdeckte der Blaumann seinen abartigen Körperschmuck, im Sierninger Freibad trug ein 38-jähriger Leasingarbeiter aus dem Bezirk Steyr-Land seine krause Gedankenwelt aber auf seiner nackten Haut zu Markte. Wie in den OÖNachrichten exklusiv berichtet, hatte sich Günther Adolf A. auf seinen ganzen Körper Tätowierungen mit Runen, Reichsadler und dem Konterfei des SA-Schergen Horst Wessel stechen lassen. Dem Mann wird jetzt am Dienstag, 24. Jänner, vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz der Richterin Christina Forstner der Strafprozess gemacht. Das Landesgericht Steyr gab gestern den Verhandlungstermin bekannt.

"Wenigstens hat sich der Beschuldigte kein Hakenkreuz und auch das Gesicht nicht tätowieren lassen", sagt der Pressesprecher des Landesgerichtes, Christoph Mayer. Weil er im Freibad diese Nazi-Symbole offen zur Schau getragen hat, wird der Leasingarbeiter der nationalsozialistischen Wiederbetätigung angeklagt. Aber nicht nur deshalb. Bei dem Mann, der im Bezirk Steyr-Land wohnt und aus dem Raum Wels stammt, wurden auch Computerfestplatten beschlagnahmt, die laut Staatsanwaltschaft beweisen, dass er einen regen Handel mit Tonträgern einschlägiger Nazi-Barden und mit Hitler-Büsten betrieben habe.

Auch in der "Weltnetzgemeinschaft", wie die Jungbraunen ihre Internet-Community eingedeutscht haben, ist der Anklage zufolge Günther Adolf A. kein Unbekannter. Der Mann war nicht nur förderndes Mitglied des dereinst bedeutendsten und mittlerweile geschlossenen rechtsextremen Internetforums "Thiazi Forum". Der Oberösterreicher tat sich auch mit Postings hervor wie "Trittst du als Deutscher ein, soll dein Gruß Heil Hitler sein!".

Wie das Landesgericht Steyr mitteilt, zeigte sich der Beschuldigte bisher nicht geständig. Zur Hauptverhandlung wird er ebenso befragt wie zwei Zeugen. Die Strafdrohung gegen den 38-Jährigen beträgt nach dem Verbotsgesetz fünf bis zehn Jahre Gefängnis.

18 Monate bedingte Haft fasste im August des Vorjahres ein 26-jähriger Amstettner aus, der sich das SS-Symbol "Schwarze Sonne" tätowieren ließ und ebenfalls mit Nazi-CDs gehandelt hatte. "Es war idiotisch", sagte der Mann vor dem St. Pöltner Landesgericht, "jetzt bin ich unpolitisch."

 

Die finstere „Weltnetzgemeinschaft“ des Thiazi-Forums

1. Thiazi.net: Thiazi.net war ein rechtsextremes Internetforum, das 2007 gegründet wurde und vorher den deutschsprachigen Teil des Forums Skadi.net darstellte. Benannt wurde es nach dem aus der germanischen Mythologie stammenden Riesen Thiazi. Vorgänger war die Internetseite WPMP3, die sich später mit der „Sturmseite“ zum Nationalen Forum zusammenschloss, bevor sie 2004 im Skadi.net-Forum aufging. Die Seite Thiazi.net zählte über eine Million Forenbeiträge von mehr als 20.000 Mitgliedern und lief über einen Server in den USA. Mittlerweile ist es geschlossen.

2. Förderer: Dem Angeklagten Günther Adolf A. wird zur Last gelegt, Förderer von „Thiazi.net“ gewesen zu sein. Er soll dort auch hetzerische Postings abgesetzt haben.

3. "Unterrassen": Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, dass sich Rechtsextremisten über Waffenkauf und „Unterrassen“ austauschten, den Holocaust leugneten und Ex-Mitglieder bedrohten.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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hoeninjo (648 Kommentare)
am 17.01.2017 18:26

man sieht welches gedankengut und einstellung in steyr einzug gehalten hat, wenn man sich durchliest wie solcher abschaum auch noch verteidigt wird!

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Grufti2016 (433 Kommentare)
am 17.01.2017 15:36

Also den Tätowierer, die Mutter, den Vater, die Lehrer, den Kindergarten und den Arbeitgeber, alles bestrafen? Seine Haut Zwangs Lasern lassen? Seid ihr noch ganz echt? Was unterscheidet euch von Nazi verhalten?

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Grufti2016 (433 Kommentare)
am 17.01.2017 15:39

Fragt euch mal was vielleicht in seinem Leben immer schief gelaufen ist das er so eine radikale Einstellung bekommen hat. Die Gesellschaft ist ja nicht immer unschuldig. Auf alles draufprügeln, solange es einem nicht erwischt.

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 17.01.2017 17:28

WAS WER MIT SEINER HAUT MACHT GEHT MEINER Meinung NUR IHM SELBER ETWAS AN
17.Mit gestohlenen Tankkarten 65.590 Liter getankt dieses Verbrechen wurde anderen angetan.

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Steinbrueckfeind (1.281 Kommentare)
am 17.01.2017 11:59

Nicht zu fassen, welch irre Menschen es gibt ... hier achte man aber besonders auf die exorbitant hohe Strafandrohung, die für diese Straftaten vorgesehen sind.

Für mich ist der Beschuldigte ein kranker Mensch, der von unseren Kuschelpädagogen von seinen irren Vorstellungen auf den rechten Weg gebracht werden sollte. Von diesen Kuschelpädagogen haben wir doch jede Menge, oder?

Wenn aber hier ein angeblicher Flüchtling aus dem Kosovo (so habe ich es in Erinnerung) einem Österreicher mit voller Wucht in seinen Kopf tritt, als ob er einen Fußball abschießen wolle, da er von ihm keine Zigarette bekommt und diesen dabei lebensgefährlich verletzt und danach von einer Welser Richterin zu einer unbedingten Haft von 4 Monaten verurteilt wird, fehlen einem rechtsstaatlich denkenden Menschen im wahrsten Sinne die Worte!

Es sollte sich jeder mal fragen, ob hier noch alles richtig abläuft!

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kkrixx (670 Kommentare)
am 17.01.2017 13:47

Es gibt eben enorme Unterschiede zwischen Legislative und Judikative - und dann auch noch die Möglichkeit, verhängte Strafen zur Bewährung auszusetzen. An diesem Punkt hinkt der Vergleich eines möglichen Strafrahmens mit dem tatsächlich ausgesprochenen unbedingten Teil eines Urteils ein wenig -
auch der tätowierte Herr wird - bei bisheriger Unbescholtenheit - deutlich milder davonkommen.

Erst neulich hat der oberste Polizeigewerkschafter Deutschlands (Rechtssystem und -sprechung unterscheiden sich ja nicht allzu sehr) in einem Interview den Ruf nach ständig neuen und schärferen Gesetzen (im Fall des Interviews unter Bezugnahme auf Übergriffe von Flüchtlingen) zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass die Gerichte bloß endlich beginnen müssten, die festgelegten Strafrahmen auszuschöpfen.

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 17.01.2017 10:35

gehören da nicht auch jene angezeigt, die so etwas tätowieren...das ist ja wie (rechtsredikale)graffiti schmieren....

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( Kommentare)
am 17.01.2017 10:20

diese stillen Narren
sind die große Herausforderung unserer Zeit,
und eine Mammutaufgabe für unsere Gerichte -
für eine unbedingte Verurteilung fehlt allerdings
ein eingebranntes Hakenkreuz auf der Stirn.

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teja (5.864 Kommentare)
am 17.01.2017 10:02

Bis zu 10 jahre für einen gestörten?

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Kyselak.war.hier (1.593 Kommentare)
am 17.01.2017 09:48

ein welser, na sowas...soll er gleich weiterziehn nach garsten der "jungbraune" mit dem psychoblick.

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xing (354 Kommentare)
am 17.01.2017 09:21

Das Landesgericht Steyr wird's schon richten. Ob Luchsabschiesser oder Nazis. Sind ja eh nur Kavaliersdelikte....
Was hat der Gerichtssprecher gesagt? Hauptsache im Gesicht kein Hakenkreuz tätowiert??? Sind die noch zum retten??

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Gast15 (402 Kommentare)
am 17.01.2017 09:09

Tattoos kann man - in mehreren Sitzungen weglasern. Aber es ist wohl so, dass das nicht im Interesse des Herren ist, sonst hätte er sich diese Motive wohl nicht provokant stechen lassen.

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innuoon (640 Kommentare)
am 17.01.2017 13:35

Da wird die Sozialisierung auch mitgespielt haben. Wie alt ist er? Genau und wer damals sein Kind Adolf tauft, da hat es ja schon was.

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 17.01.2017 08:54

Einzelfall, ..... Lausbubenstreich, .... linkslinke Lügenpresse ist schuld, .. Fall gegessen *ironie aus*

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Juni2013 (9.844 Kommentare)
am 17.01.2017 08:52

Tätowierer unschuldig?
Und bitte was ist mit jener Person, welche diese Tätowierungen gemacht hat? Wird also nur der Träger solcher Symbole betsraft und nicht auch der/die TätowiererIn?

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Perry22 (619 Kommentare)
am 17.01.2017 09:22

Guter Punkt!

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 17.01.2017 06:53

Abgesehen davon, dass mir Tätowierungen generell nicht gefallen, was soll denn dieser Mann jetzt tun. sich häuten? Würde mich nur einmal so interessieren. Oder bekommt er ein lebenslanges Badeverbot in öffentlichen Bädern?

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amha (11.322 Kommentare)
am 17.01.2017 08:20

Diese Frage stellte ich mir ebenfalls. So manche wären wohl tatsächlich fürs Häuten; würden jedoch ganz sicher auf empört machen, wenn man ihnen das auf den Kopf zusagt.

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( Kommentare)
am 17.01.2017 10:40

Das Häuten
gab es nur für korrupte Richter.

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aeck (2.060 Kommentare)
am 17.01.2017 09:18

Es gäbe etwas, das nennt sich Laser und damit lassen sich Tattoowierungen entfernen zwinkern

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 17.01.2017 09:19

Aber nicht so großflächig. Da kann man nur drübertätowieren und beispielsweise aus einem Hakenkreuz einen Ring machen.

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