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Nach 21 Jahren: Inkassobüro wollte bezahlte Rechnung eintreiben

Von Gerald Winterleitner, 03. Jänner 2018, 10:36 Uhr
Ein Inkassobüro wollte eine längst beglichene Forderung eintreiben. Bild: OÖN

AMSTETTEN. Mehr als 340 Euro sollte eine Pensionistin aus dem Bezirk Amstetten an ein Inkassobüro bezahlen. Dabei handelte es sich um das fast Achtfache des ursprünglichen Betrages. Allerdings hatte die 75-jährige Frau die Rechnung eines bekannten Versandhandels bereits vor 21 Jahren beglichen. Die Arbeiterkammer konnte der Frau nun helfen.

Aus allen Wolken fiel Christine Z. aus der kleinen Gemeinde Euratsfeld im Bezirk Amstetten: Beim Durchsehen der Post fand sie den Brief eines Inkassobüros. Darin wurde sie zur Zahlung von mehr als 340 Euro aufgefordert. „Ich hab mir nur gedacht: Das kann doch nicht wahr sein. Hab ich etwas falsch gemacht?", schildert die 75-jährige Dame, wie es ihr beim Öffnen des Briefes erging, „für mich war das alles doch schon lang erledigt." Die vermeintlich offene Rechnung in der Höhe von umgerechnet 43,84 Euro aus dem Jahr 1996 hatte sie bereits vor 21 Jahren bezahlt. 

Im Schreiben wurde nun das Achtfache des ursprünglichen Betrags samt Spesen und Zinsen in Rechnung gestellt, Zahlschein und Ratenzahlungsvereinbarung wurden gleich mitgeschickt. In ihrer Verzweiflung hatte sich die Mostviertlerin an die Arbeiterkammer Niederösterreich gewandt. Den Konsumentschutzexperten gelang es nun, die Forderung abzuwehren.

„Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro, die Ihnen ungerechtfertigt vorkommt, sollten unsere Experten kontaktiert werden", rät AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Fälle wie dieser seien leider keine Seltenheit. Alleine die AK Niederösterreich wird jährlich mit rund 2000 derartigen Fällen betraut, Tendenz steigend. Immer wieder würden Inkassobüros mit aus der Luft gegriffenen Forderungen versuchen, Menschen zum Zahlen zu bewegen. „Leider lagern auch immer mehr Unternehmen ihre Forderungen an diese Büros aus, was die Angelegenheit dann häufig teuer und kompliziert macht“, sagt AK-Konumentenschützer Manfred Neubauer. Wer sich auf das Angebot der Ratenzahlung einlasse, um die angebliche Schuld zu begleichen, akzeptiere damit die offene Forderung. „Wir raten daher immer: Nicht gleich zahlen.“

Für Christine Z. fand der Schrecken letztlich ein gutes Ende. Der vermeintlich offene Betrag war bereits im Jänner 1997 gerichtlich eingefordert und am 19. Februar 1997 auch bezahlt worden. Alte Gerichtsakten lieferten den nötigen Beweis. „Zum Glück hat das Bezirksgericht Amstetten diese alten Akten noch aufgehoben“, sagt Neubauer, für den nach wie vor unerklärlich ist, woher diese alte Rechnung überhaupt aufgetaucht ist.

„Ich bin froh, dass man mir rasch geholfen hat", sagt die 75-jährige Mostviertlerin.

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35  Kommentare
35  Kommentare
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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 03.01.2018 22:53

"Fälle wie dieser seien leider keine Seltenheit. Alleine die AK Niederösterreich wird jährlich mit rund 2000 derartigen Fällen betraut" -

Wie gibts denn sowas im angeblichen "Rechtsstaat" Österreich ? Warum wird alljährlich diesen tausendfachen Betrugsversuchen tatenlos zugesehen ? Diese gewerbsmäßigen Inkassogangs soll gefälligst die Staatsanwaltschaft zur Anklage bringen !

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 03.01.2018 20:05

Gauner gibt es immer mehr

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 03.01.2018 21:14

rund um die Gesetzes Wixer ist alles möglich!

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kpader (11.506 Kommentare)
am 03.01.2018 19:06

Wie geht denn das? Rechtsgrundlage? Für so was haben wir die AK!

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danielsteiner (479 Kommentare)
am 03.01.2018 16:45

solchen inkasso-abzockern sollte das handwerk gelegt werden! leider ist von der neuen regierung in dieser hinsicht nichts zu erwarten. in punkto konsumentenschutz herrscht im schwarz-blauen koalitionspakt gähnende leere.

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 03.01.2018 17:08

Komisch, wo die Arbeiterkammer gerade folgendes schreibt:
"03.01.2018

Was ist neu ab 2018?
Das neue Jahr bringt für Konsumenten/-innen viele Verbesserungen"

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 03.01.2018 20:17

Natürlich hätte die SPÖ unter Führung des Herrn Kern dieses Problem sofort behoben ......doch leider ......

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 03.01.2018 21:20

ich glaube wenn ich die Aussagen von Böhmdorfer richtige deute, hat man hier ganz klare Ideen, die auch wieder die Anwälte gut füttern werden.

der meint ja überhaupt, mehr privat statt AK wäre billiger. Nur wer Streiterein auch im familiären Bereich kennt, bzw. Aussagen von Sozialarbeitern, der weiß was da unnötig auf Kosten der schlecht gestelltesten FAmilien gestritten wird.

Unsere Republik hat halt mit solchen Experten, wie wir sie unselten bei Bauverfahren sehen, aber auch bei anderen merkwürdigen Furschriftsübertreibungen,
nicht immer die intelligentesten. Umgekehrt, je mehr hier Pfusch von Haus aus auch durch wenig geeignete Mittel, wie sie in der Justiz halt noch nicht in der Jetztzeit angekommen sind, bestehen bleiben, umso mehr kostet das, auf Kosten von echtem Recht.

Gerade Versicherungsentscheidungen sind auch so ein Thema, wo man meint, entweder die beim OGH sind fachlich nicht kompetent, sondern eher Buchstabenpräpotent, vielleicht auch noch andere Hintergründe...

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zeissi65 (463 Kommentare)
am 03.01.2018 16:40

Und hier müsste das Gericht gleich weiter arbeiten, Strafe mal drei und EWIGES Verbot für solche Obergauner ( diese leben nur von ABZOCKE)

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il-capone (10.341 Kommentare)
am 03.01.2018 13:56

Die AK?

Na hoffentlich war sie eine Rote.
Die wasserfarbenen hassen doch diese Servicefirma wie die Pest.
Die Foren sind voll davon von deren Symphatie-Kundgebungen ...

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michl666 (49 Kommentare)
am 03.01.2018 12:58

"Die vermeintlich offene Rechnung in der Höhe von 43,84 Euro aus dem Jahr 1996..."

Da hatten wir ja noch Schilling als Währung...

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 03.01.2018 13:24

"Die vermeintlich offene Rechnung in der Höhe von umgerechnet 43,84 Euro"
"Umgerechnet", Sie haben das (absichtlich?) unter den Tisch fallen lassen.
Amsonsten aber korrekt kopiert ggg

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 03.01.2018 14:16

Schatzi Michl, hast geglaubt, eine Forderung oder Verbindlichkeit geht mit einer Währungsumstellung unter? Oder, noch besser, mit jedem Sylvester?

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.01.2018 11:45

Mein Schwiegersohn hat einen Brief aus London bekommen: er hätte 2 Mio EURO bei der Londoner Lotterie gewonnen und muss dafür seine Kontonummer zur Überweisung angeben. Das habe ich für ihn erledigt, er hat eh keine Zeit für sowas grinsen grinsen

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( Kommentare)
am 03.01.2018 12:12

Vorsicht bei diesen Lottogewinnen im Ausland! Bekommen immer wieder selbst per Mail, Brief, tel. Infos Lottogewinne etc. mitgeteilt. Der Haken: es werden Kontodaten, pers. Daten vorher verlangt und da ist bereits die Tür für findige Betrüger offen. Zu 99 % sind das die einfachsten Betrugsmaschen! Und im Ausland einen Betrüger ausfindig machen, wenn Konten abgeräumt, im Haus eingebrochen, ... ist wie eine Nadel im Heuhaufen suchen.

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DonMartin (7.457 Kommentare)
am 03.01.2018 12:15

"Steinreich" jago hat es bestimmt nicht ganz ernst damit gemeint. zwinkern

PS: die Steinreich-Geschichte muss er erzählen, finde ich aber ebenso gut! grinsen

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 03.01.2018 13:42

Asso? Das habe ich noch nie gehört.
Was ist mit dem einen Prozent? Schicken die das Geld, ohne Kontodaten zu verlangen?

Im Ernst, der Mensch glaubt das, was er glauben will, ob es sich nun um irgendwelche Ideologien, Traumpartner oder Geld-Gewinne handelt. Den einsamen Menschen fängst mit der Partner-Masche. Den Geldgierigen fängst mit der Gewinner-Masche. Während ein normaler Mensch mit Hausverstand merkt, dass niemand, auch keine Lottogesellschaft, Geld einfach verschenkt (zumal man ja auch kein Los gekauft hat) hat der geldgierige Dollarzeichen in den Augen....

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 03.01.2018 14:08

Wenn ich bei einer Lotterie etwas gewonnen habe, wo ich gar nicht mitgespielt habe, dann sind das nicht zu 99% Abzocke sondern zu 100% würde ich vermuten.

Das ist so zu bewerten wie jene Mails, in denen mir auch immer wieder versucht wird ein ererbtes Millionenvermögen aufzudrängen.

grinsen

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 03.01.2018 13:26

jago, der herzensgute Traumschwiegervater der Nation! grinsen

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 03.01.2018 14:09

und die 3% Bearbeitungsgebühr hat der liebe Jago sich auch gleich bezahlt, oder? grinsen

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meisteral (11.616 Kommentare)
am 03.01.2018 11:43

Wer bereits 1997 einem gerichtlichen Exekutionsverfahren Folge geleistet hat, sollte auch ohne AK die notwendigen Beweismittel vorlegn können......
AK-Werbung die 1. für 2018?

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 03.01.2018 14:04

Heben Sie alle Rechnungen und Zahlscheine über mehr als 20 Jahre auf? Ich nicht, denn da bräuchte ich Hundert von Ordnern.

Und auch für Firmen gibt es nur eine Aufbewahrungspflicht für 7 Jahre.

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DonMartin (7.457 Kommentare)
am 03.01.2018 11:11

Das wäre ohnehin längst verjährt gewesen.

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HJO (1.192 Kommentare)
am 03.01.2018 11:24

Gibt es hier keine Anzeige gegen das Inkassobüro und gegen den "Auftraggeber" wegen Betrugs?

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Bawlo (609 Kommentare)
am 03.01.2018 11:33

Genau, das ist reine Abzockerei! Mit ihren Schreiben verängstigten sie die Leute schon!Warum wurde das nicht angezeigt?!

Hier gehört auch mal ein neues Gesetz gemacht, denn die fordern mehr als eine Bank, nämlich 3-4 faches!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 03.01.2018 11:58

An euch drei Gscheitnasen DonMartin, HJO und Bawlo:
- @DonMartin: verjähren tun Exekutionstitel nach 30 Jahren und keinen Tag früher
- @HJO: würdest du deine Frage auch nur etwas anders formulieren, würdest du eine Anzeige wegen Verleumdung riskieren - aber das wirst jetzt net verstehn.
- @Bawlo: So in der Lage dazu, rechne mal die Zinsen und Zinseszinsen über 21 Jahre hoch, dann wirst schön schauen, was rauskommt.

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DonMartin (7.457 Kommentare)
am 03.01.2018 12:09

Wäre es ein gültiger oder echter Exekutionstitel, bräuchte man kein sibirisches Inkassobüro! Mit dem Exekutionstitel treibt man eine Forderung gerichtlich ein und kann eine Exekution gegen den Schuldner führen.

Einfach mal nachdenken, das hilft gelegentlich.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 03.01.2018 13:03

Da du es nicht verstehen wirst (Salzburg in Sibirien brummbrumm im Kopf), spar ich mir Erklärungen

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CarlCarlson (1.919 Kommentare)
am 03.01.2018 13:34

Mein lieber Hr. Emil

Kannst du ausser Leute anstänkern auch noch was?

Informieren kannst du dich anscheinend nicht:

zu Punkt 1: die Forderung eines Inkassobüros verfällt nach 3 Jahren. Es stimmt ein Gerichtstitel nicht, dieser war aber in der neuen Zahlungsaufforderung nicht gegeben

zu Punkt 2: Es wäre durchaus eine Überlegung wert, und ich denke es müsste dies auch durchaus gemacht werden. Wenn das System hat ist es Betrug. Aber wahrscheinlich entziehen sich solche Inkassobüros durch Adressen in Ost-Sibirien oder in Südamerika der Gerichtsbarkeit.

zu Punkt 3: knapp über 11 % Zinsen, bei den Zinsniveau welches in den letzten Jahren gegeben war hat der Vorposter durchaus recht mit 3-4 fachen.

Emil, man muss nicht alles wissen. Aber man sollte mit solch eklatanten Wissenlücken nicht andere anstrudeln.

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meisteral (11.616 Kommentare)
am 03.01.2018 16:24

@CarlCarlson: vielleicht ist es auf dem Dach so, zu ihrem Punkt 1:
Die verfallenden Forderungen eines Inkassobüros interessieren hier wie der Wasserstand am Euphrat.
Und die Forderung des Gläubigers erlischt nach 30 Jahren!

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CarlCarlson (1.919 Kommentare)
am 03.01.2018 17:39

Eine forderung eines gläubigers erlischt nach 3 jahren. (In diesen fall ist von einer kaufpreisforderung für eine bewegliche sache auszugeheh). Bei immobillien wäre es anders, aber immobilien um eur 43,- ?

Siehe wko, help.at und meines wissenstandes.

Anders wäre der gerichtliche vollzugstitel. Der würde 30 jahre brauchen. Aber der wurde ja bedient und von dort kam ja keine forderung.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 03.01.2018 19:09

Tschapperl, in diesem Fall ist von einer geklagten und exekutierten Forderung die Rede! Ist halt offenbar untergegangen, dass die bereits eingetrieben wurde - kann passieren.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 03.01.2018 13:43

Das würde mich auch interessieren

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 03.01.2018 13:50

Einen 75 Jahre alten Menschen kann man mit so einem Schreiben sicher beeindrucken.
Ob man restlos aufklären kann, ob es sich um versuchten Betrug handelt? Es muss jemand sein, der zu den alten Daten Zugang hat.

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( Kommentare)
am 03.01.2018 14:59

Fals. Exekutionstitel sind 30 Jahre gültig, AFAIK.
Könnens aber selbst nachschauen.

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