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Luchsschützin ist die Jagdkarte los

Von Hannes Fehringer, 01. März 2016, 06:04 Uhr
Luchsschützin ist die Jagdkarte los
Abschuss eines Luchses wurde mit Entzug der Jagdberechtigung bestraft. Bild: Weihbold

MOLLN, LINZ. Magistrat Linz entzog Ingrid W. Jagdkarte, jetzt entscheidet Landesverwaltungsgericht.

"Solche Leute haben mit einer Jagdwaffe mit Wald nichts verloren", sagt der Direktor des Nationalparkes Kalkalpen, Erich Mayrhofer. Die Bezirksbehörde des Linzer Magistrats hat das ähnlich gesehen. Der Linzerin Ingrid W. als auch deren Gatten Harald W. wurde ein Bescheid zugestellt, dass die Jagdkarte entzogen wird und das Waidhandwerk nicht mehr ausgeübt werden darf.

Die Frau hatte behauptet, irrtümlich im Jagdrevier ihres Mannes in Kleinreifling einen Luchs abgeschossen zu haben, weil sie im Gebüsch einen Fuchs vermutet hätte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann fuhr sie aber geradewegs mit dem Kadaver des getöteten Kuders zu einem Tierpräparator, um die Trophäe ausstopfen zu lassen. Mit dem illegalen Abschuss des Luchses steht das Wiederansiedelungsprojekt der Raubkatzen mit den Pinselohren an der Kippe, der Nationalpark muss das gewilderte Tier nun wieder aufwändig nachbesetzen. Ingrid W. wurde für ihren angeblichen "Fehlschuss" am Landesgericht Steyr zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, erst vor kurzem hat auch das Linzer Oberlandesgericht den Richterspruch in seinen wesentlichen Teilen bestätigt.

Von der Bezirksverwaltung des Linzer Magistrates hat es geheißen, man warte den Strafprozess ab. Unterdessen hat nicht nur Ingrid W. einen Bescheid zum Entzug der Jagdkarte zugestellt bekommen, sondern auch ihr Ehemann Harald W. Dieser ließ Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufkommen, als er betrunken mit seinem Geländewagen fuhr und auf dem Weg zu seiner Jagdhütte einen Stromverteiler der Energie AG niedergemäht hatte. Der Leiter der Linzer Bezirksverwaltung, Rudolf Huber, verwies auf Anfrage der OÖNachrichten auf seine Amtsverschwiegenheit. Aus selbigem Grund erteilte auch das Landesverwaltungsgericht keine Auskunft. Die OÖNachrichten konnten allerdings in Erfahrung bringen, dass das Verfahren nun beim Landesverwaltungsgerichtshof liegt, demnach das Ehepaar W. Berufung eingelegt hat.

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