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Luchs abgeschossen: Schützin wird Jagdkarte entzogen

Von Hannes Fehringer   07.Dezember 2015

Der Rechtsanwalt von Ingrid W. wird noch mehr Arbeit mit Berufungen bekommen. Nachdem die Waidfrau aus Linz am Landesgericht Steyr wegen des illegalen Abschusses eines Luchses in der Nähe des Nationalparks Kalkalpen (noch nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde, läuft am Magistrat Linz das Verfahren zu ihrem Hinauswurf aus der Jägerschaft.

Bezirksverwaltungsdirektor Robert Huber wollte auf Anfrage der OÖNachrichten mit Verweis auf die Amtsverschwiegenheit ein Verfahren weder bestätigen noch leugnen. Dass ein Entzug der Jagdkarte läuft, wissen die OÖNachrichten aber aus zuverlässiger Quelle. Ingrid W. hatte sich gerechtfertigt, dass sie bei dem Abschuss einen Luchs mit einem Fuchs verwechselt hatte. Was ihr der Richter nicht glaubte. Denn die Frau brachte den getöteten Kuder gemeinsam mit ihrem Mann Harald W. zu einem Tierpräparator in Alberndorf, wo die Kripo den Kadaver in einer Tiefkühltruhe fand.

Gegen Harald W., der ebenfalls ein Waidmann ist, läuft wie gegen seine Gattin ein Verfahren zum Entzug der Jagdkarte. Die zuständige Linzer Magistratsstelle hat sich von der Polizeiinspektion Weyer einen einschlägigen Erhebungsbericht schicken lassen. Dabei geht es darum, dass bei Harald W. die für den Besitz der Jagdkarte unerlässliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen wird. W. hatte mit seinem Geländewagen nur drei Tage nach der erstinstanzlichen Verurteilung seiner Ehefrau auf dem Weg zu seiner Jagdhütte einen Verteilerkasten der Energie AG niedergefahren, sodass Teile von Kleinreifling längere Zeit keinen Strom hatten. Der Polizei gegenüber verweigerte er einen Alkoholtest, worauf ihm sofort der Führerschein abgenommen wurde. Die Behörde prüft nun nach, ob der Jäger im betrunkenen Zustand in seinem Wagen auch eine Jagdwaffe mitgeführt hat. Auch das wäre mit dem Verlust der Jagdkarte zu ahnden. Die Behördentätigkeit trifft bei Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer wie auch beim Landesjagdverband auf Genugtuung: Jäger, die illegal Wildtiere abschießen, wolle man nicht in den eigenen Reihen haben, heißt es bei der Vertretung der Grünröcke.

Pachtvertrag bis 2017

Wie sich herausstellte, hat das Erzbistum Salzburg, dem das Jagdrevier in Kleinreifling gehört, im Sommer reagiert. In einem Brief an Nationalparkdirektor Mayrhofer, der erst jetzt zum Vorschein kam, wird erklärt, dass man den Vertrag mit den Pächtern bereits vor einem Jahr einvernehmlich gelöst hatte, die Frist aber noch bis 31. März 2017 dauert. Mayrhofer meint, dass die Schwere der Verfehlungen auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

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28. März 2024