Kein Umweltverfahren
PETTENBACH. Für geplante 110-kV-Freileitung besteht für das Land keine Verpflichtung zur Umweltprüfung.
Die Energie AG, die von Vorchdorf nach Kirchdorf eine 110-kV-Hochspannungsleitung spannen will, wollte selbst Klarheit. Die Elektrizitätsgesellschaft stellte daher beim Land OÖ den Antrag, dieses möge feststellen, ob für die von der Bürgerinitiative bekämpfte Freileitung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtlich überhaupt Pflicht sei. Keine Verpflichtung, stellte das Land in einem Bescheid fest, der gestern allen Beteiligten zugestellt wurde.
Die Energie AG ist für Michael Praschma, den Sprecher der Bürgerinitiative "110-kV-ade", aber schlecht beraten, wenn sie heute schon die Bagger auffahren und die Masten setzen lassen wolle. Rechtssicherheit bestehe jetzt nämlich noch immer nicht und der Betreiber habe das Risiko, dass das Höchstgericht dann doch noch auf eine UVP entscheidet. Die Betroffenen, darunter die Gemeinden, könnten binnen vier Wochen Beschwerde einreichen, wies Praschma hin. Man könne davon ausgehen, dass sie von dem Berufungsrecht Gebrauch machen würden. Ein Erdkabel, so Praschma, könne das Endlosverfahren zum Nutzen aller sofort beenden. (feh)
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