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"Hinterholz 8": Verwaltungsgericht bestätigte jetzt den Abbruchbescheid

Von Hannes Fehringer, 18. Dezember 2018, 00:04 Uhr
"Hinterholz 8": Verwaltungsgericht bestätigte jetzt den Abbruchbescheid
Die Gartenhütte hat sogar eine eigene Adresse ("Wimberg 75"), für den Käufer ist die Liegenschaft wertlos geworden. Bild: (feh)

NUSSBACH. Nußbachs Altbürgermeister wurde wegen Amtsmissbrauch verurteilt. Er hätte längst die Hütte im Wald abreißen lassen müssen, die der Vorbesitzer einem Fremden teuer verkaufte.

Je länger sich das Verfahren zieht, umso mehr hat Wolfgang Wiesauer Gewissheit, dass er sein Geld nie mehr wiedersieht. Es ist nicht so, dass er 2004, als er in Nußbach eine Hütte im Grünen als Wochenendsitz kaufte, ahnungslos wie eine Maus in die Falle getappt wäre. Wiesauer geht es an die Nieren, dass er damals vom Verkäufer und am Gemeindeamt regelrecht hereingelegt worden sei und jetzt kein Hahn mehr danach krähe, wie man ihn mit Lug und Trug getäuscht habe.

Wiesauer blätterte für das Holzhäuschen und die Grundstücksparzelle 130.000 Euro hin, nachdem ihm Altbürgermeister Leo S. (VP) zuvor versichert habe, dass für die Hütte zwar keine Baugenehmigung vorliege, aber trotzdem Konsens bestehe. "Er hat mir versichert, dass ich nie einen Abriss fürchten muss." Dann erteilte auch die Grundverkehrskommission ihren Sanktus, dass Wiesauer das Grünland mit Hütte von einem Bäcker kaufte. Nach einer feuerpolizeilichen Beschau musste Wiesauer einen Feuerlöscher anschaffen und erhielt vom Gemeindeamt die Benutzungsbewilligung.

Fünf Jahre später änderte sich alles, die Gemeinde begann den "Schwarzbau" zu verfolgen. "Mein Vorgänger handelte sich mit seiner kulanten Haltung eine Verurteilung ein", meinte der jetzige Bürgermeister Gerhard Gebeshuber (VP), der wie der Gemeinderat in nächster Instanz eine nachträgliche Genehmigung des Holzhäuschens verwehrte. Was ganz im Einklang mit dem Gesetz erfolgte, wie jetzt das OÖ. Landesverwaltungsgericht urteilte und Wiesauers Berufung zurückwies.

Altbürgermeister Leo S. wurde heuer im März wegen Amtsmissbrauch zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Während für die Polizei eindeutig feststand, dass Wiesauer als Käufer hinters Licht geführt worden sei, reichten der Staatsanwaltschaft die Beweise nicht für eine Betrugsanklage.

Mit einer Amtshaftungsklage ist Wiesauer abgeblitzt: Das Gericht sah den Fall als "verjährt" an, weil die Behörde über den Schwarzbau lange hinweggesehen hat. Wiesauer beruft nun beim Verwaltungsgerichtshof, es ist seine letzte Chance, das Geld wiederzubekommen.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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reibungslos (14.476 Kommentare)
am 18.12.2018 12:21

Ähnliche Fälle gibt es etliche. Immer die gleiche Geschichte: Leute zahlen für ein Grundstück mit "Hütte" den Gegenwert eines Luxusautos gegen ein mündliches Versprechen, das alles in Ordnung sei, und verplempern danach den Wert eines Mitteklassewagens für Prozesse.

Die gleichen Leute holen wahrscheinlich beim Kauf einen Gebrauchtwagens um 5000 Euro 3 schriftliche Gutachten ein. Man weiß schließlich, dass es versteckte Mängel geben könnte.

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2good4U (17.608 Kommentare)
am 18.12.2018 12:15

Jeder Politiker der Entscheidungen treffen darf, wie eben z.B. ein Bürgermeister, der sollte auch dafür gerade stehen müssen.

Kann ja nicht sein dass eine Privatperson geschädigt wird obwohl sie sich extra informiert und von Bürgermeister und Gemeinde das ok bekommt.

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reibungslos (14.476 Kommentare)
am 18.12.2018 12:33

Was der Bürgermeister vor vielen Jahren, vermutlich ohne Zeugen, gesagt hat, ist nicht beweisbar. Uns selbst mit Zeugen kann der Bürgermeister immer behaupten, er wäre missverstanden worden.

Man hat das früher ziemlich locker genommen. Fast in jeder Gemeinde gab es Schwarzbauten, die Jahrzehnte lang geduldet wurden. In den meisten Fällen gelang keine Legalisierung.

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trude (1.253 Kommentare)
am 18.12.2018 06:50

Gut recherchiert Herr Redakteur!! Ja, Nußdorf liegtam Attersee, soweit richtig. Hier dürfte es sich aber wohl um Nußbach an der Krems handeln, oder??

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 18.12.2018 06:33

Traurig wie Staatsanwaltschaft Betrüger schützt.

Wann wird endlich diese mafiösen Richter/Rechtspfleger und Staatsanwälte die bei Opfern Widergutmachung verwähren
in OÖ zur Rechenschaft gezogen.

Unsere Justiz OÖ unterstützt ja Betrüger und nötigt Opfer
zu verzweifeln und Vertrauen in das Land und Behörden
zu vernichten.

Qua Vadis OÖ.

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neptun (4.140 Kommentare)
am 18.12.2018 07:51

Lassen Sie es Latein zu benutzen, daß können Sie auch nicht.

Ihnen ist ja Deutsch zu schwer.

Es heißt Quo vadis.

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 18.12.2018 08:13

Da spricht jetzt genau der richtige zwinkern

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Feinschmeckerhas (895 Kommentare)
am 18.12.2018 08:42

Ihnen anscheinend auch.
Dieses daß schreibt man "das" - bezieht sich auf benutzen!

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( Kommentare)
am 18.12.2018 08:02

Qua Vadis? Schämen Sie sich, Sie Wichtigtuer! Staatsverweigerer?

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mape (8.848 Kommentare)
am 18.12.2018 11:21

Eigentlich müssten Sie ja nach Ihrer Schrankenzestörung mit unserer Justiz sehr zufrieden sein!
WANN SUCHEN SIE SICH ENDLICH EINE ARBEIT?

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glingo (4.975 Kommentare)
am 18.12.2018 12:06

Unsere Justiz OÖ unterstützt ja Betrüger und nötigt Opfer

nicht unser Justiz sondern der Gesetzgeber in OOe und der ist seit Jahren der gleiche.

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