Ex-Heimkind bringt weitere Klagen gegen das Land ein
STEYR, GRÜNBURG. Jenö Molnar beruft gegen Verjährung und fordert zusätzlich Therapiekosten und Schmerzensgeld wegen Spätfolgen ein.
Im Landesjugendheim in Leonstein wurde der Bub in den Nachkriegsjahren misshandelt. Vom Magistrat der Stadt Steyr, dessen Jugendfürsorge der Vormund war, wurde der Bäckergeselle dann ohne Papiere auf die Straße gesetzt. Jahrzehnte war das ehemalige Heimkind Jenö Molnar ein Tramp, Gefängnishäftling und ein Schwarzarbeiter, der sich mit Gelegenheitsjobs durchschlug. Sein Leben verpfuschte er auch selber, aber die Behörden trugen von seiner Geburt an zum Schiffbruch bei. Als Baby einer volksdeutschen Lehrerin, die aus Ungarn geflüchtet war, und eines amerikanischen Besatzungssoldaten wurde er seinen Eltern weggenommen und jahrelang fälschlich als Vollwaise behandelt.
Jetzt, als 67-jähriger Rentner, der vor zwei Jahrzehnten in Trier in Deutschland doch noch Fuß fasste, will der Mann späte Gerechtigkeit und eine Existenzsicherung, weil er vom österreichischen Staat monatlich gerade einmal 62 Euro überwiesen bekommt. Wegen des Verdienstentganges und fehlenden Pensionszeiten verklagte Molnar das Land OÖ als Heimerhalter auf 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Die übliche Verjährung schien in dem Zivilprozess am Landesgericht ausgehebelt zu sein: Der Gerichtsgutachter Thomas Stompe bescheinigte mit "70 bis 80 Prozent Wahrscheinlichkeit", dass Molnar die schlimmen Kindheitserinnerungen so verdrängt habe, dass das einem "Filmriss" gleichkam. Erst als Molnar 2007 bei einer akuten Erkrankung in Lebensgefahr schwebte, schossen ihm im Spital wieder die schrecklichen Kindheitserlebnisse durch den Kopf. Vor Gericht sagten Menschen, die Molnar zeitlebens kannten, aus, dass er merkwürdigerweise über seine Kindheit nie ein Wort verloren habe.
Der Salesianerpater Rudolf Decker (74) holte ein Bündel Briefe hervor, in denen sich Molnar allerlei Kummer vom Herzen geschrieben habe, aber ein Mann ohne Vergangenheit gewesen sei. Die Gedächtnislücke hätte bedeutet, dass die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt gegolten hätte, ab dem Molnar seine Erinnerungsfähigkeit wiedererlangt habe.
Richter Stefan Pellegrini wies jetzt dennoch die Millionenklage mit der Begründung auf Verjährung ab. Die "70 bis 80 Prozent Wahrscheinlichkeit", von der der Gerichtsgutachter sprach, erschienen Pellegrini nicht ausreichend, um feststellen zu können, ob bei Molnar tatsächlich dieses Loch bestanden habe oder er über die Vorkommnisse im Heim einfach mit niemandem reden wollte.
Für Werner Fermer, Molnars Lebensgefährten und Mitstreiter, hat der Urteilsspruch wenig verändert: "Es war ohnedies sonnenklar, dass das in die Berufung geht. Wenn nicht von uns, dann von der Gegenseite." Für den Rekurs gebe das Urteil genug Schwachpunkte vor, bei denen seine Anwälte Robert Nieporte und Gabriel Lansky einhaken könnten. "Die Gutachten wurden teils sogar unrichtig wiedergegeben, und der Richter hat den Zeugen gar keine Bedeutung zugemessen", sagt Fermer.
Währenddessen liegen bereits weitere Schriftsätze auf den Schreibtischen der Anwälte: Molnar wird eine Schmerzensgeldforderung, die sich auf 730.000 Euro summiert, und die Rechnungen für ausstehende Therapiekosten nachlegen. Die Stadt Steyr ist vorerst aus dem Spiel, was sich ändern kann: Das Land hat darauf hingewiesen, dass Molnars Heimunterbringung bis 1962 in der Verantwortung der Städte Linz und Steyr gelegen sei.
in Österreich sieht, dazu bin ich zulange weg, in Deutschland nennt man diese Leute gemeinhin Rechtsverdreher.
Ich glaube daran, daß der Beruf den eine Person ausübt etwas über sie aussagt!
war es eine schlimme "Erfahrung"
einige jedoch schielen nach dem Geldsäckel
Auch in meiner Schulzeit gabs übergriffe. Ein Fall, ein Schulkamerad wurde vor der ganzen Klasse solange geprügelt bis er in seine Lederhose näßte, wegen abschreiben!
ein Profi eben ! der will mit aller Macht auf Staatskosten leben!
die meiste zeit davon.
wann werden wir endlich davon verschont? bald ärger wie die kampusch.......
machen die die in familien
misshandeld wurden?
wenn klagen die?