Ein Leben lang als U-Boot gelebt: Stadt als Vormund belangt
STEYR. Die Landesfürsorge steckte Jenö Molnar fälschlich als Waisen ins Kinderheim, wo es Prügel setzte. Die Stadt Steyr entließ ihr Mündel vor 46 Jahren ohne Papiere in die Volljährigkeit.
Das Schicksal des 69-jährigen Jenö Molnar ist bei Gericht anhängig. In Linz läuft ein Zivilprozess, bei dem der ehemalige Zögling das Land Oberösterreich, das ihn 1947 als Kind eines US-Besatzungssoldaten und einer aus Ungarn geflüchteten Lehrerin ins Waisenhaus gesteckt hat, verklagt hat. Nicht die im Heim erlittenen Prügel und sexueller Missbrauch treiben die geforderte Schadenssumme auf 1,6 Millionen Euro, sondern das Faktum, dass sich Molnar Jahrzehnte als U-Boot mit Schwarzarbeit durchschlug und keine Pensionsansprüche erwarb. Schon in der Klagebeantwortung und dann im Prozess verwies das Land OÖ. darauf, dass für die Papiere des Zöglings der Vormund zuständig gewesen wäre: In den Jahren 1965 bis 1967 war das die Stadt Steyr, wo Molnar eine Bäckerlehre begonnen hatte. Richter Stefan Pellegrini hatte auch schon vom Magistrat Akten aus dem fraglichen Zeitraum angefordert. Das aber war Fehlanzeige: Die damaligen Akten der Jugendwohlfahrt hätte bereits der Reißwolf zermalmt, bedauerte die Fachabteilung des Magistrates. Mit dem Umzug in das neue Amtsgebäude seien die fraglichen Dokumente allesamt skartiert worden.
Molnars Rechtsvertreter Gabriel Lansky wird trotzdem die Stadt zu einer Stellungnahme auffordern, der die Streiterklärung folgen werde. Der Schriftsatz soll noch diese Woche ans Rathaus gehen. Vier Monate bevor sein Akt zerschnipselt wurde, hatte Molnar bei einem Amtsbesuch in Steyr etliche wichtige Dokumente noch im Kopiergerät abpausen dürfen. Den Unterlagen zufolge, die auch den OÖN vorliegen, hat sich die Stadt 1966 als Vormund tatsächlich bemüht, ihrem Mündel endlich die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Nachdem der junge Mann wegen einer angeblichen homosexuellen Beziehung nach dem längst abgeschafften „Schwulen-Paragraphen“ verurteilt wurde, bemühte sich der Vormund nicht mehr um einen Reisepass für ihn.
In einem Brief an das Amt der oö. Landesregierung wurden die Beamtenkollegen gebeten, sich nicht länger um Molnar zu bemühen: „Der Magistrat als bestellter Vormund des obengenannten Minderjährigen zieht hiermit seinen Antrag auf Erteilung der österr. Staatsbürgerschaft vom 21.6.1965 zurück“, heißt es wortwörtlich in einem Schreiben. Dass Molnar, nachdem er mit seinem 21. Geburtstag die Volljährigkeit erreicht hatte, einfach ohne Papiere auf die Straße gesetzt wurde, legt ein weiteres Dokument nahe: Im September 1968 fragte das Militärkommando noch immer beim Land OÖ. nach, ob Molnar schon die Staatsbürgerschaft besitze, nachdem er drei Jahre davor als „Staatenloser“ der Musterung durch die Lappen ging.
Für den Magistrat war es am Montag noch verfrüht für eine Stellungnahme. „Wir müssen die Anwaltsschreiben abwarten“, sagte Pressesprecher Michael Chvatal.
„Ich fühle mich hier nicht als Mensch behandelt. Hier gibt es keine Gerechtigkeit, hier gibt es nur ein Urteil“
Jenö Alpar Molnar, im Gerichtssaal in Linz. Gutachten unterstützen die Sicht, dass er über Jahrzehnte traumatisiert gewesen ist, weshalb die Schadenersatzansprüche nicht verjährt seien. Während seiner Lehrjahre war der Magistrat Steyr sein Vormund, der letztendlich den Antrag auf eine Staatsbürgerschaft zurückzog.
Allen Schreiberlingen, die über 50 Jahre in der österreichischen Gesetzesmühle nicht displiniziert wurden, wünsche ich alles Gute.
zuerst durfte das landesheimopfer noch seine akten kopieren ("kopier na fleißi").
als die causa dann heiß wurde, werden die beweismittel einfach in den reißwolf geschmissen. das damit notwendig gewordene strafverfahren wegen beweismittelvernichtung findet in einem land wie oö natürlich nicht statt.
peinlich auch das argument der landesbeamten, stadtbeamten und vom gericht bestellten sachwalter: verweigerung der personalpapiere wegen verdacht auf eine (im landesheim anerzogene) homosexualität.
wann wird endlich das organhaftungsgesetz gegen oö beamte angewandt, damit kriminelle beamte abgeschreckt werden - und berechtigte schadensforderungen nicht von der oö beamtenlobby als unverschämt dargestellt werden.
Hoffentlich bekommt Herr Molnar BALD - wenn auch um Jahrzehnte zu spät - Recht! Das, was ihm angetan wurde, kann nicht mehr gut gemacht werden! Trotzdem ist ihm zu wünschen, dass er bald das Geld bekommt, damit er endlich einmal "leben" und nicht nur vegetieren kann!
ich finde es sehr komisch, dass sich immer wieder menschen melden die rein auf das abzocken aus sind. da muss man hart bleiben,..
Wärst du auch so "mutig", wenn es hier um sexuell missbrauchte Kinder gehen würde? Wohl nicht.
ich habe selber sehr viel erlebt und viele schicksale erlebt,aber mir würde niemals der gedanke kommen mich zu Beschwerden oder zu jammern,...
auch hier sage ich, sage das sexuell missbrauchten Kindern und du wirst auch nur wohlwollendes Nicken erhalten, Nicht wahr?
bist von Haus aus ignorant! Weiß du, was es heißt, keine Staatsbürgerschaft und keine Dokumente zu haben?! Wohl nicht! Lies einmal den Prozess von Kafka! Vielleicht kannst du dann etwas Empathie empfinden!
Ich freue mich wenn es deinem After gut geht!
Aber wenns so war-steht im was zu...
eine grobe ungerechtigkeit passiert.
das verhalten der behörden ein skandal, aber in den 60er "normal"!
aber wie kann man in österreich jahrzente schwarz arbeiten?
kein ausweis? keine SVNr?
ist doch alles etwas dubios.
ist, dass er der Stellungskommission durch die Lappen gegangen ist.
Ansonsten würde mich aber auch interessieren, was genau zwischen 1970 und 2000 gewesen ist. Die Umstände wären interessant, warum ein Staatenloser so lange ohne Dokumente auskommen muss. Oder wurde kein zweiter Anlauf probiert?
hieße er üligütuük,oder brtsckbovic oder uga-uga dann hätte er schon tausende euros bekommmen...
auch bei ungebildteten Menschen aus Sandl Wirkung - einfache Lösungen für einfache Menschen!
Geld kann ja niemals für erlittene Ungerechtigkeiten und Leiden in so jungen Jahren entschädigen. Aber es ist ein erkennbarer Wiedergutmach-Wert. Es wird ja, wie man weiß aus Erfahrung in der öst. rechtssprechung, ein Bruchteil dessen herausschauen, was der Herr fordert. Ich gönne ihm jeden einzelnen Euro von Herzen, es gibt einfach ein Sicherheitsgefühl - davon hat er bestimmt ein Leben lang geträumt und darunter gelitten, Ein "Niemand ohne Eltern" zu sein. Der Staat, auf den wir alle angewiesen sind, muss in jeder Beziehung untadelig sein, die Fehler, die gemacht wurden zum Nachteil des Herrn, gehören korrigiert und entschädigt. Wer sonst, wenn nicht der Staat, könnte in Fragen der Staatsbürgerschaft tätig werden? Zum Wohle des Bürgers. Das ist auch die Aufgabe des Staates.
1000 euro und einer sozialwohnung in pension schicken. ist genug. anderen, die ihr lebtag legal gearbeitet haben, gehts nicht so gut...
Prozessdauer 20 Jahre?
Die übliche Art der"Unabhängigen"Gerichte...
darauf folgenden jahrzehnten nicht selbst um die staatsbürgerschaft gekümmert? es ist zwar ein mühsamer weg, insbesondere in österreich, aber einfach 1,6 millionen zu fordern ist auch ein "bisserl frech" salopp formuliert...
meldung wird weder das mitleid, noch das verständnis größer.
ich versteh schon, dass er sich benachteiligt fühlt und getäuscht,
aber 20mio schilling hätte er höchstwahrscheinlich auch nie verdient im leben.
und das schwule......
Die Geschichte ist eh schon erledigt - jetzt wird nur mehr versucht aus dem Fall Kohle zu schaufeln - LASST ES EINFACH GUT SEIN! Dem Typ ist so und so nicht wirklich zu helfen!