Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Drittes Geschlecht: Steyrer setzt sich vor Höchstgericht durch

30.Juni 2018

Am Standesamt Steyr beantragte Jürgen, dass im Personenstandsregister das Geschlecht neutral formuliert werde. Die Stadtverwaltung lehnte dies ab. Jürgen wandte sich an das Landesverwaltungsgericht. Auch diese Beschwerde wurde abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab Jürgen nun recht: Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP).

Bezeichnung "divers", "inter", "offen"?

Offen bleibt, wie die alternativen Geschlechtsformen in Urkunden zu bezeichnen sind. Das lasse sich den Gesetzen nicht entnehmen, konstatierten die Höchstrichter. Es gebe mehrere Begriffe wie "divers", "inter" oder "offen".

copyright  2024
20. April 2024