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110-kV-Leitung: Bürgerinitiative pocht auf UVP

06.Dezember 2015

Für die Bürgerinitative „110-kV-ade!“ und deren Rechtsanwalt Wolfgang List heißt das, dass auch die geplante Freileitung von Vorchdorf nach Kirchdorf einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen sei.

Rückenwind sieht die Bürgerinitiative „110-kV-ade!“ durch jüngste Entscheidungen der Höchstgerichte. Nach wie vor sehen die Anrainer in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu einem Einkaufszentrum in Kärnten den Beweis, dass in Österreich Bürger zu sehr ihrer Rechte auf Parteienstellung in Behördenverfahren beschnitten und um die Sorgfalt einer UVP gebracht worden seien. Jetzt hat die Forderung der Freileitungsgegner nach eine strengere Überprüfung der geplanten 110-kV-Hochspannungsleitung  der Energie AG von Vorchdorf nach Kirchdorf neue Nahrung erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof hat an einem Verfahren zur Errichtung einer 110-kV-Freileitung in Villach ebenfalls Mängel festgestellt, dem Einspruch der Anrainer recht gegeben und den Genehmigungsbescheid aufgehoben. Bei dem Projekt hat es sich an den Rodungen von Waldflächen gespießt, die im Einreichprojekt nur auf die Mastenfundamente beschränkt wurden. Tatsächlich, so der VwGH, hätten auch jene Forstflächen einbezogen werden müssen, die von den Drähten überspannt werden und deren Wipfel dafür zurechtgestutzt werden müssen. „Der Fehler der Behörde lag daran, dass sie nicht jene Flächen einbezogen hat, auf denen der Wald für die Hochspannungsleistung zurecht geschnitten wurde“, erklärt Wolfgang List, Bürgerinitiativenanwalt, der auch „110-kV-ade!“ vertritt. Weil damit die Trasse durch den Wald als Ganzes zur Rodungsfläche zählt, hätte die Behörde nicht so einfach genehmigen dürfen und eine UVP abhalten müssen, erklärt List. List hat die OÖ. Landesregierung auf das VwGH-Urteil bereits aufmerksam gemacht und von ihre entsprechende Konsequenzen gefordert: eine Neubewertung der Rodungsgenehmigungen und ein UVP-Verfahren. Die Bürgerinitiative forderte die Energie AG auf, begonnenen Enteignungsverfahren sofort zu stoppen und zuvor nunmehr offene Rechtsfragen zu klären. (feh)

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20. April 2024