110-kV-Leitung: Agrargemeinschaft lehnt letztes Angebot der Energie AG ab

Von Hannes Fehringer   12.Dezember 2014

Spannung herrschte bei der außerordentlichen Vollversammlung der Pettenbacher Agrargemeinschaft ebenso wenig wie bei einem toten Kabel. Zu eindeutig ist die Ablehnung der von der Energie AG geplanten 110-kV-Leitung, die auf Hochspannungsmasten eine Versorgungslücke zwischen Vorchdorf und Kirchdorf schließen soll. Bei der Vollversammlung lag das letzte Angebot der Elektrizitätsgesellschaft auf dem Tisch, wonach für die Bauplätze und die Wegerechte auf den 100 Hektar der Gemeinschaft rund 100.000 Euro Ablöse gezahlt werden sollen.

Das Geld übte keine Verlockung auf die Bauern und Forstwirte aus. "Das Letztangebot der Energie AG fand null Zustimmung", sagt Franz Radner, Obmann der Agrargemeinschaft. Von den Anwesenden hätten alle im Saal bis auf eine Stimmenthaltung gegen das letzte Offert aufgezeigt, mit dem die Energie AG auf gütlichem Wege Zugriff auf die Grundstücke erlangen wollte. "Wir Bauern haben in einer Generation die Umstellung von der Dampfmaschine zu computergesteuerten Maschinen geschafft, auch der Stromwirtschaft ist eine Modernisierung zuzumuten. Denn Drähte auf Masten zu hängen ist eine Technologie wie vor 100 Jahren", sagt Radner. Er und seine Gesellschafter verlangen wie die Bürgerinitiative, die sich gegen den vermuteten Elektrosmog von den Hochspannungsdrähten wehrt, ein Erdkabel auf der gesamten Trassenlänge. Radner: "Das fast durchgehend ebene und felsfreie Gelände eignet sich wie kaum ein anderes für ein Erdkabel".

Mit ihrer Weigerung will die Agrargemeinschaft "einer weitaus moderneren Technologie", wie Radner sagt, "eine Chance geben". In dem laufenden Verfahren bedeutet das, dass die Bauern hart bleiben: Die Energie AG muss nun den Weg einer Enteignung und Zwangsverfügung beschreiten, um ihre Masten setzen zu können. Die Agrargemeinschaft sei bereits von den Betreibern zur Enteignung vorgemerkt, sagt Radner. Nun liege es an den Behörden, ein derartiges Verfahren einzuleiten. Die finanzielle Einbuße für die Agrargemeinschaft würde dann 8000 Euro gegenüber dem jetzigen Letztangebot der Energie AG betragen. Erst recht habe man da ohne lange nachzudenken standhaft bleiben können, freut sich Radner über den Zusammenhalt.

Den Betreibern der 110- kV-Leitung kam indes eine weitere Hürde in die Quere. Der Landesverwaltungsgerichtshof hob bereits erteilte Rodungsbewilligungen wegen "Unzuständigkeit der Behörde" auf und schickte das Verfahren wieder an den Start zurück.