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110-kV-Freileitung Ende für Optionen

Von Stefan Minichberger   31.Dezember 2012

Der Brief kam kurz vor Weihnachten. Die Energie AG erklärte den Eigentümern, auf deren Gründen die 110-kV-Freileitung von Vorchdorf nach Kirchdorf errichtet werden soll, dass sie das Angebot eines Optionserwerbs mit Ende Februar 2013 auslaufen lässt. „Aufgrund der starkstromrechtlichen Bau- und Betriebsbewilligung des Wirtschaftsministers gilt das primäre Interesse nun dem Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen und Entschädigungsvereinbarungen“, heißt es in dem Brief sinngemäß.

Für die Bürgerinitiative „110-kV ade“ ist der Brief ein schriftliches Ultimatum: „Wer nicht nach der Pfeife des Energiekonzerns tanzt und weiter für die Lösung eines Erdkabels eintritt, der erhält damit schon mal fix sieben Prozent weniger für sein Grundstück“, sagt Michael Praschma, Sprecher der Leitungsgegner. Was ihn besonders ärgert, ist der Zeitpunkt des Schreibens. „Wir haben Briefe an den Landeshauptmann und an den Generaldirektor der Energie AG, Herrn Windtner, geschickt, die Sache doch in der Vorweihnachtszeit ruhen zu lassen. Da kam aber nicht mal eine Antwort.“ Die Bürgerinitiative hofft nun, dass der von ihr angerufene Verfassungsgerichtshof der Beschwerde gegen die Leitung aufschiebende Wirkung zuerkennt. „Die Entscheidung sollte im Jänner und Februar fallen“, sagt Praschma, für den die geplante Freileitung gravierend ihn die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstücksbesitzer eingreift. „Mir fehlt auch der politische Gestaltungswille im Land. Ein Erdkabel brächte viele Vorteile und würde jeden Stromkunden nur 1,52 Euro pro Jahr mehr kosten. Darüber wird aber nicht einmal diskutiert“, bedauert der Sprecher.

Energie AG : „Gute Gespräche“

Die Energie AG ist über die Aufregung der Bürgerinitiative verwundert. „Unsere Leute werden von den Grundeigentümern mit Kaffee und Kuchen empfangen und führen gute Gespräche“, sagt Pressesprecher Michael Frostel. Von Druck und etwaigen Enteignungsverfahren könne keine Rede sein. „Unsere Ansprechpartner sind die Grundeigner, nicht die Bürgerinitiative.“ Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sehe die Energie AG gelassen entgegen.

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24. April 2024