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Staat fordert wegen Formalfehlers Kindergeld zurück

24.Mai 2019

Wie in solchen Fällen üblich, hatte die Familie für das Neugeborene im Jahr 2014 5000 Euro Kinderbetreuungsgeld erhalten. 2018, vier Jahre danach, forderte die Gebietskrankenkasse von der Mühlviertler Familie die 5000 Euro zurück. Denn den Antrag für das Kindergeld hatte nicht die Mutter des Kindes, sondern der Vater gestellt. Der Mann ging aber weiter seiner Arbeit nach, die Mutter ging in Karenz.

Im Bundeskanzleramt blieb man hart: Familie soll zurückzahlen

Der Fehler in der Angelegenheit war nur ein Formalfehler. Denn den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld hatte der Vater des Kindes gestellt, nicht die Mutter. Die Familie wandte sich mit dem Ersuchen, ihr zu helfen, an die Arbeiterkammer. Dort hatte man schnell geklärt, dass eigentlich nicht die Gebietskrankenkasse zuständig ist, sondern der Bund. Die Krankenkasse zahlt das Geld lediglich aus.

Zuständig für das Kinderbetreuungsgeld ist laut Gesetz das Bundeskanzleramt. Der oberösterreichische Arbeiterkammerchef Johann Kalliauer ersuchte in einem Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz, das Geld nicht von der Familie zurückzufordern. Doch beim Bund blieb man hart. Das Bundeskanzleramt antwortete in einem Schreiben an Kalliauer, dass man in der Angelegenheit nichts ändern werde.

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