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Spazierengehen, Radfahren und Wandern: Noch erlaubt?

Von René Laglstorfer, Gerhild Niedoba   20.März 2020

Traumhaftes Wetter lädt derzeit dazu ein, sich draußen in der Natur zu bewegen. Viele Leser wie Gottfried O. und Walter L. haben sich daher an die OÖNachrichten gewandt: Ist Bewegung im Freien, darunter Spazierengehen, Joggen, Radfahren, Wandern, Skitourengehen und Bergsteigen, noch gestattet?

Grundsätzlich gilt: Alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einem Haushalt zusammenlebt, sind Spaziergänge, Laufen, Radfahren und vergleichbare Sportarten wie Inlineskaten erlaubt – allerdings mit Umsicht, Rücksicht und Vorsicht.

An "alle, die jetzt die Sonnenstrahlen genießen und Sport betreiben: Alle tragen Mitverantwortung, dass sich das Virus nicht ausbreitet", sagte Innenminister Karl Nehammer (VP) gestern bei einer Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).

Sollte der Ein-Meter-Abstand unterschritten werden, "wird die Polizei einschreiten, informieren, und bei Nichtbefolgen handeln", kündigte Nehammer an.

Der Sprecher des Einsatzstabes im Innenministerium, Detlef Polay, appellierte im OÖN-Gespräch an die "Vernunft der Bevölkerung". Die Bewegung im Freien sei zwar wichtig, um in dieser Situation "auszulüften und Sonne zu tanken". Dabei sei es aber entscheidend, die Vorgaben zu befolgen. Dies vor allem auch, weil das derzeit schöne Wetter besonders viele Menschen ins Freie locke und es dadurch nicht so einfach sei, den entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten. "Denn wir wollen doch verhindern, dass Menschen sterben", sagte Polay.

Eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel zum Spazierengehen, Radfahren oder Wandern ist laut Verordnung des Gesundheitsministeriums nicht ausdrücklich verboten. Anschober rät von solchen Fahrten jedoch ab und sagt, er wäre da "zurückhaltend". Das heißt, die Bewegung im Freien sollte derzeit ihren Ausgangspunkt immer vom eigenen Wohnort aus haben.

Der Alpenverein rät generell zum Verzicht auf Skitouren und Bergwanderungen, um medizinische Kapazitäten frei zu halten, die bei alpinen Notfällen gebunden wären. "Gehen Sie mit Hausverstand und Eigenverantwortung vor und verhalten Sie sich so, als ob Sie ein Träger des Virus wären", sagt ein Sprecher des Krisenstabs des Landes Oberösterreich.

Spielplätze bleiben geöffnet

Der Besuch von Spielplätzen und Parks ist weiterhin möglich: "Wir werden – derzeit – keinen zentralen Erlass für Schließungen machen", sagte Gesundheitsminister Anschober.

In Tirol, das sich als bisher einziges Bundesland selbst unter Quarantäne gestellt hat, dürfen die Bewohner – im Unterschied zu Oberösterreich –, für Spaziergänge die eigene Gemeinde nicht verlassen.

Haben Sie aufgrund der Coronakrise eine Frage, die Sie nicht beantworten können? Wenden Sie sich per Mail an corona@nachrichten.at

Eine Zeichnung für den Kanzler

Die kleine Stella aus Linz machte sich direkt beim Bundeskanzler schlau. Sie malte ein Bild, das sie beim Grillen im Garten zeigt und schrieb ihre Frage darauf: "Lieber Sebastian Kurz, dürfen wir grillen?" Die Zeichnung schickte ihre Mama dann via Instagram an den Kanzler, und erhielt prompt eine Antwort. "Wenn du das in deinem eigenen Garten tust, nur mit deinen Eltern, dann natürlich!", ließ der Kanzler ausrichten.

Die sechsjährige Stella aus Linz fragte direkt beim Bundeskanzler nach.
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25. April 2024