Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Sieben Mitglieder von Linzer Jugendbande zu Haftstrafen verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 01. Juli 2020, 06:09 Uhr
Semmelweis-Bande: "Wir waren doch nur spazieren"
Die Semmelweisbande vor dem Linzer Landesgericht Bild: rela

LINZ. Im Prozess gegen sieben Mitglieder einer Jugendbande u.a. wegen schwerer Raube und Erpressungen sind Dienstagabend in Linz alle Angeklagten schuldig gesprochen worden.

Die beiden Hauptangeklagten fassten zweieinhalb Jahre unbedingt bzw. eine Zusatzstrafe von zwei Jahren aus. Die fünf anderen Burschen wurden zu teilbedingten Haftstrafen zwischen neun und 24 Monaten verurteilt.

Die 15 bis 17 Jahre alten Burschen hatten von Sommer 2018 bis Dezember 2019 ihr Unwesen in Linz und im oberösterreichischen Zentralraum getrieben. Die nach einer Linzer Straße benannte Semmelweis-Bande soll Jugendliche beraubt, erpresst, genötigt, bestohlen und betrogen haben.

Der 15-jährige "Präsi" (der so genannte Anführer) soll dabei die durchwegs jungen Opfer ausgewählt, die Häufigkeit der Erpressungen bestimmt und die Hälfte der Beutegelder für sich behalten haben. Die Burschen waren offenbar nicht zimperlich, sie bedrohten die Opfer laut Anklage mit Waffen wie Schreckschusspistolen, Spring- und Schweizermessern. Durch Videos in sozialen Medien, die Mitglieder beim Schlägern und Hantieren mit Waffen zeigten, erwarb sich die Truppe den Ruf als jederzeit gewaltbereit.

Die juristische Aufarbeitung des Falls gestaltete sich schwierig, da einige Zeugen ihre Beschuldigungen zurückzogen. Auch ein Angeklagter nahm seine Anschuldigungen gegen den Anführer komplett zurück, der "Präsi" selbst hatte "Gedächtnislücken". Am Dienstag war sogar ein Zeuge im Gerichtssaal festgenommen worden. Er hatte zuvor belastende Aussagen gegen einen Angeklagten, die er bei der Polizei getätigt hatte, zurückgenommen - allerdings handelte es sich um Taten, die der Beschuldigte selbst gestanden hatte.

Die Bande umfasste mehr Mitglieder, die abgesondert verfolgt werden. Den derzeit vor Gericht stehenden sieben Jugendlichen drohten Haftstrafen bis zu siebeneinhalb Jahren, einem nur bis zu fünf Jahren. Die Schuldsprüche erfolgten trotz des Zeugenschwunds weitgehend im Sinne der Anklage, nur hinsichtlich einiger kleinerer Fakten gab es Freisprüche. Drei der Urteile sind rechtskräftig, die anderen nicht.

mehr aus Oberösterreich

824 Mädchen bei "Girls’ Day" in Oberösterreich

Diabetes: Steigende Zahlen und längere Wartezeiten

Schwerer Unfall beim Überholen in Fraham: Zwei Lenker (35, 56) verletzt

Reh lief 19-Jähriger vors Auto: Pkw überschlug sich

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

25  Kommentare
25  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
rj042565 (6 Kommentare)
am 01.07.2020 19:47

Man muss doch auch etwas Verständnis für so junge Leute aufbringen, die wollten doch einfach ausprobieren was machbar und tolerierbar ist.

lädt ...
melden
mitreden (28.669 Kommentare)
am 01.07.2020 14:06

Und so dürfen wir das Xindl weiter erhalten.
Abschieben , aber schleunigst!

lädt ...
melden
pepone (60.622 Kommentare)
am 02.07.2020 07:04

MITREDEN

ja richtig , ich wäre auch dafür .
ABER :
dieses XINDL kommt schneller zurück als wir denken können... ILLEGAL !

Die Schuldsprüche erfolgten trotz des Zeugenschwunds weitgehend im Sinne der Anklage, nur hinsichtlich einiger kleinerer Fakten gab es Freisprüche. Drei der Urteile sind rechtskräftig, die anderen nicht.

NUR DREI ???
Vor Gericht haben diese Feiglinge die Hosen VOLL und sind auch noch dreist zu erklären: wir sind nur spazieren gegangen.

lädt ...
melden
AroundTheWorld (2.296 Kommentare)
am 01.07.2020 12:24

Der Richter hat wohl das falsche Parteibuch, was soll der unbedingte Haftanteil? Das ist doch Unfug, Diskriminierung und für die Entwicklung nicht förderlich.

lädt ...
melden
Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 01.07.2020 12:19

Haft ? 😁 eher Weiterbildung 😉

lädt ...
melden
rj042565 (6 Kommentare)
am 01.07.2020 11:10

Es gibt da sicher Fehler die in der Vergangenheit gemacht wurden. Man hat da zu viel Nachsicht gegenüber Leuten mit Migrationshintergrund geübt. Das rächt sich nun. Bestes Bespiel sind dafür die arabischen Clans in D die in hohem Masse kriminell sind, große Limousinen fahren aber fast ausnahmslos staatliche Leistungen beziehen. Einem 19 jährigen dort wurden kürzlich 7 Immobilien entzogen weil er kein nennenswertes Einkommen für den Erwerb dieses Vermögens nachweisen konnte. Die Behörden in diesen überwiegend SPD regierten Regionen in denen diese Clans leben haben mittlerweile Fehler eingeräumt.

lädt ...
melden
metschertom (8.062 Kommentare)
am 01.07.2020 12:37

Und bei uns läuft es um nichts anders. Nur halt noch in kleineren Dimensionen. Aber leider wird unser Land nicht wirklich munter. Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun sondern unseren Regierenden fehlt der Weitblick bzw. der Mut gegen unbegrenzten Zuzug und den damit zusammenhängenden Problemen vor zu gehen.

lädt ...
melden
Grausbirn (454 Kommentare)
am 01.07.2020 10:56

Wenn als Jugendliche bereits massive Mafiöse Tendenzen vorhanden sind, inklusive Einschüchterungen der eventuell vorhandenen Zeugen, folgt vermutlich die Einschüchterung der Richter mit mafia - üblicher Bedrohung : " Wir wissen wo deine Familie wohnt...."
Kurz gesagt, mit solchem Gesindel gehört aufgeräumt, ohne wenn und aber !
Eine Aberkennung der eventuell vorhandenen österreichischen Staatsbürgerschaft und eine anschließende Ausweisung wäre ebenfalls sinnvoll.
Leider gestatten unsere windelweichen Gesetze so gut wie gar nicht, eine adäquate Strafe zu verhängen.
Und - für eine Gesetzesänderung sind die Damen und Herren Politiker sicher nicht zu haben.

lädt ...
melden
Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 01.07.2020 08:46

Wegen solche Lausbubenstücke und lockere Spaziergänge gleich einsperren, kann doch nicht sein. Das ist doch eine Einschränkung der persönlichen Freiheit, wie sollen sie sich entfalten und zur bunten Gesellschaft beitragen Man sieht ja was da schon angerichtet wurde, in diesen jungen Jahren wurden sie traumatisiert und weisen bereits Gedächnislücken auf.
Ist jetzt die Justiz auch schon mit Rassisten, Fremdenfeindliche und Nazis unterwandert? Fr. Justizministerin bitte handeln Sie! Bitte diese junge Menschen sofort freilassen und eine Entschädigung zahlen für angetanenes Unrecht, auch ein Entschuldigungsschreiben unseres sehr vereehrten Herrn Bundespräsidenten wäre angebracht.

lädt ...
melden
surikarl (439 Kommentare)
am 01.07.2020 11:44

Hast super geschrieben, RAMSES55. Hab mich abgehaut. Voller Ironie!
Einige Realitätsverweigerer und Gutmenschen, also Hirnlose, werden es aber so sehen.

lädt ...
melden
adhoc (4.106 Kommentare)
am 01.07.2020 07:49

auf jeden fall nach der haft weiterbetreuen/ -therapieren, sonst wird's ein noch schlechteres ende nehmen. besser, ihnen nachher noch einmal etwas anbieten(Ausbildung,....), als sie für immer (als straftäter) zu verlieren...…… vielleicht bringts noch etwas

lädt ...
melden
rmach (15.107 Kommentare)
am 01.07.2020 08:14

Die Ausbildung zum Holzfällergehilfen, Mineurgehilfen, Weg-Machergehilfen , Bildhauergehilfen im Steinbruch, Kanal-Ausheber, usw. sollte vielleicht bereits während der Haft erfolgen.

lädt ...
melden
honkey (13.659 Kommentare)
am 01.07.2020 07:43

Tja, die werden in "kürze" wieder rauskommen und da weitermachen wo sie aufgehört haben!

lädt ...
melden
Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 01.07.2020 07:16

das ist aber unpsychologisch!

lädt ...
melden
roeserl (1.282 Kommentare)
am 01.07.2020 06:52

Im Knast wird die nächste Generation an Schwerverbrechern herangezogen,da können wir uns drauf freuen,wenn die wieder frei sind.UNSERE STEUERGELDER!

lädt ...
melden
rmach (15.107 Kommentare)
am 01.07.2020 08:05

Unser Strafvollzug ist eine Einladung an alle Schwerverbrecher dieser Welt. Bei uns kann man überfallen, nötigen und das Leben eines Millionärs genießen. Die Gegenleistung sind ein paar Monate Aufenthalt bei Kost und Quartier auf Staatskosten.
In dieser Zeit kann sich der Körper von den Strapazen des Alkohol- und Drogenkonsums wieder regenerieren. Mit Zahnregulierung und Durchuntersuchung, fallweisen Therapiestunden und fernsehen vergeht auch die Zeit. Zeit zum Nachdenken, wie man in Zukunft nicht überführt werden und seine Verbrechen noch effizienter ausführen kann.

lädt ...
melden
LASimon (11.304 Kommentare)
am 01.07.2020 09:46

Was meinen Sie mit "unser Strafvollzug"? Schweben Ihnen "Wasser & Brot" bzw ein "hartes Lager" als geeignetere Verbrechensprävention vor?

lädt ...
melden
Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 01.07.2020 10:02

Wäre durchaus anzudenken, es soll ja Strafe sein und nicht, wie zur Zeit, ein Kuraufenthalt.

lädt ...
melden
rmach (15.107 Kommentare)
am 01.07.2020 10:24

Bitte versuchen sie meinen Text zu verstehen. Wenn sie dann noch Fragen haben, dann antworte ich Ihnen gerne.

lädt ...
melden
pepone (60.622 Kommentare)
am 02.07.2020 07:09

LASIMON

ich wäre sogar für Steinbrucharbeiten 😜😜😜
Schade dass die Kohle und Salzminen aufgegeben wurden 😉😉

lädt ...
melden
kpader (11.506 Kommentare)
am 01.07.2020 06:39

Gfraster! Es gibt eine Gerechtigkeit!

lädt ...
melden
rmach (15.107 Kommentare)
am 01.07.2020 08:33

Wo? Worin besteht die Wiedergutmachung? Was müssen diese Verbrecher für ihre Opfer leisten? Müssen diese Verbrecher wenigstens irgendeine Sozialleistung erbringen?

Nein, sie erhalten eine kostenlose Weiterbildung in der Verbrecherhierarchie.

lädt ...
melden
LASimon (11.304 Kommentare)
am 01.07.2020 09:44

(1) In einem Strafprozess geht es nicht um Wiedergutmachung. Diese &/oder Sozialleistungen sind nur für den Opfer-Täter-Ausgleich vorgesehen. Dieser ist auf schwere Straftaten wie die hier angeklagten nicht anwendbar.
(2) Korrekt. Gefängnisaufenthalte sind die beste Schule für eine Kriminellenlaufbahn.

lädt ...
melden
rmach (15.107 Kommentare)
am 01.07.2020 11:11

Diese Gesetzgebung ist eben falsch.
Das ist ein Fall für die Legislative und nicht für die Exekutive.
Es sind die Gesetze, die bei uns die Verbrecher anziehen, wie die Motten das Licht.

lädt ...
melden
NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 01.07.2020 11:50

"FreiFuß" hätte wohl noch mehr entzürnt...

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen