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Sex für Sozialhilfe: Gericht hinterfragte Glaubwürdigkeit mutmaßlicher Opfer

07.Dezember 2019

Der Prozess gegen den Beamten einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft, der zwei Klientinnen für die Auszahlung von Sozialhilfe zu sexuellen Diensten genötigt haben soll, ging am Freitag in die dritte Runde. Ein Urteil gab es auch diesmal nicht. Als Zeugen waren mehrere Kollegen des Angeklagten, ein Priester und die Ehefrau des Beamten geladen. "Jeder kann einen Fehler machen. Das sind alles Lügen und Gemeinheiten", stärkte die Gattin ihrem Mann den Rücken. Für seine Klienten habe er sich über Gebühr eingetreten. Auch dann, wenn sie ungebeten zu ihm nach Hause kamen.

Im Mittelpunkt des gestrigen Prozesstages stand aber die Frage der Glaubwürdigkeit. Könne man den beiden Belastungszeuginnen trauen, die mit ihren Aussagen den Fall ins Rollen brachten? Mit einem der Opfer hatte der heute 64-Jährige ein Verhältnis begonnen. Dieser Frau attestierte der psychiatrische Gutachter eine depressive Reaktionsbildung aufgrund erlebter Geschehnisse. Die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers habe jedoch nicht er, sondern das Schöffengericht zu entscheiden. Der Gutachter errechnete eine über 182 Tage andauernde psychische Erkrankung, die man mit einer schweren Körperverletzung vergleichen könne.

Eine Empfängerin von bedarfsorientierter Mindestsicherung, die den Angeklagten ebenfalls schwer belastete, beschrieben die Kollegen des Angeklagten als schwere Alkoholikerin. Sie habe auch immer wieder mit Klagen gedroht. Das zweite Opfer beschrieb eine Vertragsbedienstete als bestimmend bis fordernd: "Wir haben sie gefürchtet, wenn sie kam." Bei einer der Frauen habe ein Gutachter 2007 eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, informierte ein Beamter das Gericht. Auch ein Pfarrer war geladen. Dieser habe einem der Opfer 100 Euro geliehen: "Die Frau wäre sonst nicht übers Wochenende gekommen." Dies habe sich später als Lüge herausgestellt, das Geld sah der Priester nie wieder. Die einvernommenen Kollegen konnten beim Angeklagten keine Übergriffe wahrnehmen. Sie hatten freilich nur eingeschränkten Kontakt, schilderten die BH-Mitarbeiter.

Vertagt auf 16. Dezember

Gestern sichtete das Gericht Videos der kontradiktorischen Befragung der beiden Frauen. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen. Zudem wurden von der Verteidigung weitere Beweisanträge gestellt. Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt. (fam)

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