Abgestürztes Segelflugzeug - Pilot war Paragleiter ausgewichen
MICHELDORF. Den Absturz seines Segelflugzeugs Sonntagnachmittag in Micheldorf (Bezirk Kirchdorf) hat der Pilot, ein 53-Jähriger aus Dietach, überlebt. Er war einem Paragleiter ausgewichen.
Der Segelflieger aus Dietach (Bezirk Steyr Land) brach am Nachmittag am Flugplatz Micheldorf zu einem Rundflug auf. Gegen 15:20 Uhr musste er im Bereich des sogenannten "Pröllers" einem 42-jährigen Paragleiter aus dem Bezirk Vöcklabruck ausweichen, verlor die Kontrolle über den Segelflieger und stürzte in ein Waldstück. Das berichteten Augenzeugen. Der Absturz wurde durch dichtes Gestrüpp gebremst.
Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde der Pilot vom Notarzthubschrauber mittels Tau gerettet. Er wurde zunächst ins Krankenhaus Kirchdorf an der Krems geflogen und später ins Krankenhaus Steyr überstellt.
Video: Pilot nach Segelflug-Absturz ins Spital geflogen
Laut Zeugenberichten war der Pilot bei Eintreffen der Rettungskräfte ansprechbar.
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Das schnellere Fluggerät (Segelflieger) hat dem Gleitschirm auszuweichen, ist doch klar!!! Düsenjets 200 Meter über Grund sind mir zum Glück noch nicht untergekommen ...
Blödsinn, die Ausweichregeln gelten für Segelflieger (ohne aktivem Motorantrieb) und Gleitschirme in gleicher Weise!
Aber oft gibt halt nur der Gescheitere nach und nicht jener in der Vorrangsituation. Wobei der genaue Ablauf nicht bekannt ist.
Dann noch in der Zukunft Lufttaxi
Wie lauten die Ausweichregel im gegebenen Fall? Wer kennt sich aus?
Wenn jetzt noch ein Paar Profitgeile Kreti und Pleti per Helikopter durch die Luft kutschieren, wird's eng, auch die vom Klettersteig abstürzenden Tschechen benutzen den Luftraum.
Was für ein dumme Kommentar!
Idylischer Sonntagnachmittag im Salzkammergut ( Samstag sind es noch mehr )
35 Überflüge/Stunde
2 Abstürze pro Monat.
Alle reden von der CO 2 Bilanz, aber vom Abstellen der sinnbefreiten "Sport" - Imkreisfliegen redet keiner. Flugbenzin auf den 3 fachen Preis besteuern und Mindestflughöhe auf 1000 m raufsetzen und eine Ruhe ist wieder.
Bin auch gegen sinnlose insb. Kurzstrecken-Motorflüge, aber Segelfliegen ist schon schön. Paragleiten auch.
Der obere hat auszuweichen.
Wer zuerst kreist, bestimmt die Richtung.
Regel 1 glaub ich dir, Regel 2 gilt wohl nur für Paragleiter - was ist wenn ein Düsenjet kommt?!
Es geht um Segelflieger und Gleitschirme im Sichtflug.
Es gilt übrigens auch der Rechtsvorrang und Rechtsausweichgebot wie auf der Straße oder am Gehsteig.
Ein Motorsegler mit laufendem Motor hat den anderen nicht motorisierten Luftfahrzeugen auszuweichen. irgendwie logisch, weil die dem Wind ausgesetzt sind, wie z.B. Heißluftballon). Auch beim Landen hat der tiefere bzw. nicht motorisierte den Vorrang.
Offenbar im Unglück noch an einer passenden Stelle gelandet. Gute Besserung.
Glück gehabt......