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"Ich bin jederzeit bereit, mein Haus zu verteidigen"

Von nachrichten.at/apa   19.Februar 2019

Er zeigte sich bei der Einvernahme geständig. Den Namen seines weiterhin flüchtigen Komplizen nannte der 47-Jährige jedoch nicht, sagte Leopold Bien, der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Mittwoch.

Der 47-Jährige, der am Oberschenkel getroffen worden war und in Ennsdorf (Bezirk Amstetten) aus dem das Fluchtauto ausstieg, wurde nach der ambulanten Behandlung in einem Linzer Krankenhaus nach St. Pölten gebracht. Nach der Einvernahme sollte er in die Justizanstalt der niederösterreichischen Landeshauptstadt eingeliefert werden. "Es laufen weitere Überprüfungen, ob der Verdächtige mit ähnlich gelagerten Straftaten in Verbindung steht", sagte Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner.

Der Hausbesitzer schoss zweimal mit einer Faustfeuerwaffe in Richtung der Täter. Die Einbrecher flüchteten mit einem Pkw, in Ennsdorf ließ der Lenker den Verletzten aussteigen. Der 47-jährige Kroate wurde dort blutend entdeckt und in ein Linzer Spital gebracht. 

Sein Komplize war in den späten Abendstunden weiterhin auf der Flucht. Eine verstärkte Fahndung nach dem Verdächtigen war in Niederösterreich und im angrenzenden Oberösterreich im Gange. Neben Streifen aus dem Bezirk Amstetten waren auch Beamte aus den Bezirken Linz-Land und Perg in Oberösterreich sowie das Landeskriminalamt Niederösterreich in die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen eingebunden, sagte Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner.

Video: Einbrecher angeschossen

Ermittlungen nach dem Waffengesetz

Der angeschossene mutmaßliche Einbrecher ist am Dienstag zur Einvernahme nach St. Pölten gebracht worden. Nach der Befragung soll er in die Justizanstalt der Landeshauptstadt eingeliefert werden. Bei dem Hausbesitzer, der zwei Mal auf den 47-Jährigen geschossen haben soll, handelt es sich um einen 65-jährigen österreichischen Staatsbürger, teilte die Polizei mit. Gegen den Hausbesitzer wird nach dem Waffengesetz ermittelt. Er dürfte die Waffe illegal besessen haben.

"Er hat kein waffenrechtliches Dokument", sagte ein Sprecher. Weiters sei die Schussabgabe - der Mann soll zwei Mal in Richtung der Täter gefeuert haben - Gegenstand von Erhebungen. Dann hat die Staatsanwaltschaft rechtlich zu beurteilen, ob es sich um Notwehr handelte. Dass der Mann die Pistole illegal besaß, spielt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Notwehr keine Rolle, erläuterte der Sprecher der Anklagebehörde, Leopold Bien.


Notwehr liege vor, wenn jemand sein Leben, seine Gesundheit, aber auch seinen Besitz gegen einen Angriff verteidige, erklärt Alois Birklbauer, Leiter des Instituts für Strafrecht der Johannes Kepler Universität Linz: „Ein Einbruch stellt einen derartigen Angriff dar.“

Ob Notwehr vorliege oder nicht, hänge immer vom Einzelfall ab: „Attackiert der Einbrecher beispielsweise den Hausbesitzer, darf sich dieser auch mit einer Waffe zur Wehr setzen.“ Die Abwehr müsse aber immer verhältnismäßig sein, etwa indem der Hausbesitzer zuerst einen Warnschuss abgebe. „Keine Notwehr ist es“, sagt Birklbauer, „auf einen Dieb zu schießen, der ohne Beute wegläuft, also seinen Angriff bereits abgebrochen hat.“ (Mehr dazu lesen Sie am Ende des Artikels!)

Video: Wieviel Zivilcourage ist zulässig?

"Ich hatte eine richtige Verteidigung in der Hand"

"Ich bin jederzeit bereit, mein Haus zu verteidigen", wurde der mutmaßliche Schütze vom ORF NÖ zitiert. Der Mann aus St. Valentin (Bezirk Amstetten) war demnach nicht zu Hause, als die Einbrecher durch ein Fenster in sein Haus eindrangen. "Ich bin kurz nach 18.00 Uhr nach Hause gekommen, habe meine Jacke ausgezogen und gehört, dass irgendetwas Geräusche macht.

Ich habe geglaubt, das ist der Spülkasten, der oft Geräusche macht, wenn er kein Wasser bekommt, und mir zuerst nichts gedacht. Dann habe ich gehört, wie ein Blumentopf zerbrochen ist. Dann habe ich mir gedacht, jetzt ist jemand im Haus", wurde der Mann zitiert. Die Einbrecher befanden sich im Wohnzimmer.

"Ich bin ins Schlafzimmer gegangen, habe eine Pistole geholt und habe zwei Mal geschossen", sagte der Hausbesitzer. Die Einbrecher dürften noch nicht lange im Haus gewesen sein - Kästen oder Schränke waren noch nicht durchwühlt, sie haben das Haus ohne Beute verlassen. "Dazu hatten sie keine Zeit, da habe ich sie überrascht", berichtete der Mann.

Laut seinen Angaben schoss er zwei Mal auf die beiden Einbrecher. "Einmal durch das Fenster hinaus und beim zweiten Mal auf die Wiese. Ich weiß nicht, wie das gegangen ist, ich hätte niemanden verletzen wollen." Einer der Männer wurde am Oberschenkel getroffen. Dass er gezielt auf die Flüchtenden geschossen habe, stritt der Hausbesitzer dem Bericht zufolge ab. "Wenn ich eine Pistole in der Hand habe, habe ich keine Angst. Ich hatte eine richtige Verteidigung in der Hand."

3 Fragen an Alois Birklbauer, Strafrechts-Experte

Der Leiter des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz erläutert, in welchen Fällen Notwehr vorliegt.

Darf ein Hausbesitzer, der einen Einbrecher erwischt, zu einer Waffe greifen?
Notwehr bedeutet, dass man das Recht hat, sein Leben, seine Gesundheit und auch seinen Besitz gegen Angriffe zu verteidigen. Ein Einbruch stellt einen derartigen Angriff dar, gegen den sich der Hausbesitzer notfalls auch mit einer Waffe wehren darf. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Und die Abwehr muss stets verhältnismäßig sein.

Wann liegt auch im Falle eines Einbruchs keine Notwehr-Situation vor?
Zum Beispiel, wenn der Einbrecher ohne Beute flüchtet, also seinen Angriff abgebrochen hat.

Was könnte dem mutmaßlichen Schützen drohen?
Das hängt eben davon ab, ob Notwehr vorlag. Wenn ja, ist denkbar, dass gar nichts passiert. Wenn nicht, könnte er etwa wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung angezeigt werden. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

 

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29. März 2024