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Tankstellenpächter schoss mit Pistole flüchtenden Einbrechern nach

Von Manuela Kaltenreiner   06.April 2021

Nach einem Einbruch in eine Tankstelle in Sipbachzell im Bezirk Wels-Land sind in der Nacht auf Dienstag mehrere Schüsse gefallen. Während die Täter unerkannt flüchten konnten, hat die Schussabgabe für den Hauseigentümer möglicherweise ein gerichtliches Nachspiel.

Es war kurz vor 1 Uhr früh, als der 60-jährige Tankstellenbetreiber laut Polizei von der Alarmanlage aufgeschreckt wurde. Er griff zu seiner Pistole und schaute in der Dunkelheit nach dem Rechten. Tatsächlich hatten Einbrecher die Glastür zum Tankstellenshop aufgezwängt und den Verkaufsraum durchsucht. Dabei lösten sie den Alarm aus und zogen damit die Aufmerksamkeit des 60-jährigen Pächters auf sich. „Die Waffe besitzt der Mann legal“, sagt Polizeisprecher Michael Babl. Die Einbrecher – wie viele es waren, ist noch unklar – dürften den Mann gehört haben, denn sie saßen bereits in ihrem Auto und traten die Flucht an. Der 60-Jährige wollte die Täter offenbar stoppen und schoss laut erster Aussage mehrmals in die Richtung eines Vorderreifens des Fluchtfahrzeugs, dessen Farbe und Fabrikat nicht bekannt sind. Die Einbrecher konnten dennoch entkommen, auch eine sofort eingeleitete Großfahndung blieb ohne Erfolg. Zunächst war unklar, was die Täter mitgehen ließen, schließlich stand fest: „Es waren mehrere Stangen Zigaretten“, sagt Babl. Das Landeskriminalamt Oberösterreich hat die Ermittlungen übernommen, auch gegen den 60-Jährigen.

„Es könnte sein, dass für den Tankstellenpächter strafrechtlich etwas hängen bleibt. Es stellt sich die Frage, ob ein unmittelbar drohender Angriff vorlag“, sagt Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, die aktuell Ermittlungen wegen des Vergehens der Nötigung nach § 105 StGB (Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen Geldstrafe) führt. Eine Schussabgabe kann grundsätzlich als gefährliche Drohung im Sinne dieser Bestimmung gewertet werden. „Derzeit ist noch alles offen, die Nötigung ist nur die Erstannahme“, sagt die Staatsanwältin. Ob der Tankstellenbetreiber sich letztendlich auch in diesem Sinne strafrechtlich verantworten muss, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.

Notwehrsituation wird geprüft

„Allenfalls wird auch eine allfällige Notwehrsituation zu prüfen sein. Eine solche liegt grundsätzlich bei einem gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff auf beispielsweise Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen vor“, sagt Enzlmüller. Sollten die Ermittlungen also eine derartige Notwehrsituation für den Tankstellenbetreiber ergeben, müsste im nächsten Schritt geprüft werden, ob die Schussabgabe angemessen war. „Sollte dies der Fall sein, wäre sein Verhalten sanktionslos.“

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20. April 2024