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Schlagersänger um Gagen betrogen: Duo verursachte 328.000 Euro Schaden

Von nachrichten.at/apa, 20. Jänner 2020, 15:58 Uhr
Starnacht aus der Wachau
Das Duo buchte Künstler mit dem Wissen, nicht für die Gagen aufkommen zu können. Bild: ORF

VÖCKLABRUCK. Zwei Geschäftsführer, die 2019 als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche aufgetreten sind, befinden sich wegen Betrugs in 33 Fällen mit einem Schaden von 328.000 Euro in Haft.

Das Duo beabsichtigte, in Oberösterreich mehrere Konzerte von nationalen und internationalen Künstlern zu organisieren. Vor Abschluss der Verträge mit den Künstlermanagements bzw. mit den Veranstaltungsstätten war den beiden aber laut Polizei schon bewusst, dass sie die Verträge - Bezahlung der Gagen vor der Veranstaltung - mangels Geld nicht einhalten konnten.

Zusätzlich zu den nichtbezahlten Künstlergagen wurden sämtliche, in Verbindung mit den Konzerten bestellten Leistungen bei diversen Firmen (Werbeartikel, Homepage, Getränke, Zelte etc.) nicht beglichen. Auch Rechnungen für Werbeauftritte im Fernsehen und in Printmedien blieben offen.

Teilweise präsentierten die Geschäftsführer, die eigentlich aus der Elektrobranche stammen, den Managements nicht gedeckte oder gefälschte Überweisungsbestätigungen als angeblichen Beweis durchgeführter Zahlungen, um so die Auftritte der Künstler zu sichern. Tatsächlich wurden diese Überweisungen jedoch aufgrund fehlender Kontodeckung nicht durchgeführt. Auch in Salzburg waren die Konzertveranstalter offenbar als Betrüger unterwegs. Die Schadenshöhe war dort ähnlich hoch wie in Oberösterreich, wo die Polizei von 328.000 Euro ausgeht.

Da gegen die Oberösterreicher bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ein ähnliches Verfahren anhängig ist, wurden der 44-Jährige und der 55-Jährige in die Justizanstalt Puch gebracht, berichtete die Polizei am Montag.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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1577 (146 Kommentare)
am 21.01.2020 08:35

Ich meine die beiden sind bald auf freien Fuß, Wiederholungsgefahr besteht ja kaum, Fluchtgefahr realistisch wohl auch nicht. Damit ist der Ausgang bis nach einer allfälligen Verurteilung offen. Im Gegensatz dazu wundere ich mich des Öfteren wenn ich lese, dass Gewalttäter nach deren Einvernahme wieder auf freien Fuß entlassen wurden. In solchen Fällen täte eine Abkühlphase bis zur Entscheidung eines Haftrichters möglicherweise wirklich gut. Unverhältmässige Sanktionsbemessung bei Wirtschaftsdelikten gegenüber Gewaltdelikten?

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( Kommentare)
am 20.01.2020 20:36

Aber die Schlagersänger muessen jetzt nicht hungern oder. Es ist gemein von den Gaunern, keine Frage. Nennt man das kuenstlerpech?

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reibungslos (14.455 Kommentare)
am 20.01.2020 22:44

Von den Schlagersängern sind nur wenige Stars. Die meisten müssen um ihre Auftritte kämpfen und auch um die Gagen.

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messergabelscherelichtenberg (459 Kommentare)
am 21.01.2020 10:58

Pech genügt völlig.

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Linzzza (167 Kommentare)
am 22.01.2020 11:38

sowas schwachsinniges schon lange nicht mehr gelesen. Mein Bruder ist auch Künstler (Opernsänger) und er hat viel leisten müssen, das er dort steht wo er jetzt ist. Nicht nur finanziell sondern auch familiär (viele Auftritte, oft weg von zu Hause, etc.).

Wenn dann kein Geld kommt ist das nicht gerade lustig für eine Familie. und wie bereits geschrieben, Stars (die ausgesorgt haben) gibt es hier nur wenige

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 20.01.2020 20:23

Gäbe es die Sicherungshaft bereits, .....
Achtung Sarkasmus Gefahr.

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lentio (2.769 Kommentare)
am 20.01.2020 16:23

Und wer hat das Geld jetzt?

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alpe (3.482 Kommentare)
am 20.01.2020 16:57

Sie meinen das nie vorhanden gewesene Geld?
😉

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betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 20.01.2020 17:47

Laut Bericht wurden Leistungen im Wert von 328.000 Euro eingekauft.
Ohne die Rechnungen zu bezahlen.

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alpe (3.482 Kommentare)
am 21.01.2020 00:28

Einkaufen ohne Geld!
Das geht, wie man sieht.

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betterthantherest (33.917 Kommentare)
am 21.01.2020 07:37

Es geht -
nicht lange.

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