Scheidungsprozess dauerte sechs Jahre: Ex-Richter verurteilt
Laut Anklage soll er ein Scheidungsverfahren nicht korrekt geführt haben. Sechs Jahre brauchte der Angeklagte für dieses Prozedere, das im Jahr 2019, als er in Pension ging, immer noch nicht abgeschlossen war. So soll er es unterlassen haben, die Parteien ordnungsgemäß zu laden und die Zustellung wichtiger Dokumente aus der Türkei zu veranlassen.
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Missbrauch der Amtsgewalt. Der Welser Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an. Der 63-Jährige war grundsätzlich auch geständig. Er bat aber um eine dreitägige Bedenkzeit: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.