Wer Moped frisiert, riskiert nicht nur saftige Geldstrafen
VÖCKLABRUCK. Vöcklabrucker Polizei kündigt zum Beginn der Zweiradsaison Kontrollen von Mopeds an
Chefinspektor Michael Saler warnt Jugendliche davor, an ihren Mopeds Manipulationen vorzunehmen. "Wer sein Moped frisiert, macht sich strafbar." Neben Verwaltungsstrafen drohen im Fall eines Unfalls auch Probleme mit der Haftung, was ganz schnell ins Geld gehen kann.
"Uns geht es darum, vor allem die Jugendlichen auf die möglichen Folgen rechtswidriger Manipulationen aufmerksam zu machen", betont Saler, Leiter des Verkehrsreferats im Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Er kündigt daher für den bevorstehenden Frühling Kontrollen der Zweiradlenker an. "Wir werden dabei auch dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das dient der Verkehrssicherheit und der Reduzierung von Verkehrsunfällen."
Im Typenschein ist der erlaubte Zustand des Mopeds ersichtlich. Wer sich nicht sicher sei, sollte bei einer Fachwerkstätte nachfragen, empfiehlt die Polizei. Denn jede technische nachträgliche Veränderung am Moped, die nicht typisiert und dadurch nicht eingetragen ist, ist strafbar. Das geht bis zum Entzug von Kennzeichen und Zulassungsschein. Illegale Veränderungen haben zudem Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 5000 Euro zur Folge. Fährt das Moped schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ist es als Motorrad anzusehen und der Lenker braucht einen Motorradführerschein. Und fürs Fahren ohne gültigen Führerschein blüht zusätzlich eine Geldstrafe.
Illegales Tunen von E-Bikes
Vor Beginn der Zweiradsaison warnt Chefinspektor Saler auch vor Manipulationen bei den Motoren der Elektrofahrräder. Wer Chipmodalitäten entfernt, um das Rad zu tunen, dem drohen böse Überraschungen. Fährt das E-Bike schneller als 25 km/h, gilt es nicht mehr als Fahrrad. Das hat weitreichende Folgen nach einem Unfall, aber auch nach einer Kontrolle, zeigt der oberste Verkehrspolizist von Vöcklabruck auf. "Wer sein E-Bike frisiert, riskiert sein Leben." Die Veränderungen am Fahrrad führen oft zu Leistungssteigerungen und damit zu hohen Geschwindigkeiten, die das Risiko enorm ansteigen lassen. Saler empfiehlt einen Check vor Saisonbeginn durch einen Fachmann, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
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Für Kraftwagen über 3,5 t gilt auf Bundesstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Fallen nun die unter eine Allgemeinamnestie bei der Überprüfung, oder gelten dort Toleranzen?
gerade in vielen Ortsdurchfahrten, mit noch sehr gefährlichen Engstellen auf der Fahrbahn, was ja TROTZDEM NOTWENDIG IST zum Beispiel in Altmünster auf der B 145, damit die Fußgänger gefahrloser queren können, wären Mopeds, die 50 km/h fahren sicherer, weil meistens müssen die von der Biene gestochenen Autofahrer ja überall sofort überholen und dann wird das dann an solchen Stellen gefährlicher. es ist verdammt hart, die Verkehrsgesetze sinnvoll anzuwenden. Andererseits fragt man sich wirklich, ob viele LKWs überhaupt einen Generalamnestie besitzen, selten dass auf Bundesstraßen nur 70 gefahren wird, oder auf Autobahnen bloß 80, so wie in der Straßenverkehrsordnung festgelegt.
Bei Mopedfahrern ist man immer schon über streng! Komische Hierarchie in den Köpfen. Es gilt die UV.
Fast jeder/jedes moderne Roller oder Moped fährt orig. mehr als 45km/h.
E-Bikes erreichen auch teilweise diese Geschwindigkeiten und sparen sich Mopedführerschein, Zulassung und Versicherung.
Die Gesetze gehören der heutigen Zeit angepasst.
Hoffentlich schaut die Polizei bei ihren Kontrollen auch verschärft auf viel zu laute Motorräder und getunte Raserautos.