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Urlauber blieb mit Auto in Wanderweg stecken

Von OÖN, 24. Februar 2023, 18:10 Uhr
Feuerwehr
(Symbolfoto) Bild: OON

ST. GILGEN. Trotz Fahrverbots war Donnerstagmittag ein 77-jähriger Deutscher mit seinem Pkw im St. Gilgener Ortsteil Fürberg auf einem direkt am Wolfgangsee gelegenen Wanderweg unterwegs.

Obwohl der Weg immer schmaler wurde und ungeachtet mehrerer Warnungen vorbeikommender Passanten setzte der Lenker seine Fahrt fort und gab sein Vorhaben erst auf, als er in einer Engstelle zwischen Felsen und Geländer mit seinem Fahrzeug steckenblieb. Der beschädigte Wagen wurde von der Feuerwehr St. Gilgen geborgen, der nicht betrunkene Deutsche wurde wegen Missachtung von Verkehrszeichen angezeigt.

In St. Gilgen kam es am Donnerstagabend nach einem folgenschweren Unfall zu einem weiteren Einsatz. Auf der B158 (Wolfgangsee-Straße) in Fahrtrichtung Fuschl war eine 71-jährige Salzburgerin mit ihrem Pkw von der Fahrbahn abgekommen, gegen einen Baum geprallt und im Straßengraben gelandet. Die Lenkerin wurde dabei so schwer verletzt, dass sie mit der Rettung ins Unfallkrankenhaus nach Salzburg gebracht werden musste. Der Alkotest verlief negativ. Im Einsatz waren das Rote Kreuz sowie die Feuerwehren Winkl und St. Gilgen mit insgesamt 30 Mann.

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20  Kommentare
20  Kommentare
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2020Hallo (4.304 Kommentare)
am 26.02.2023 14:48

A ganz a „schlauer“ Gast - hat es zu Fuß net gefreut 🙈🙈🙈🙈 Leute gibt es🤣😂🙊

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MonacoFranze (599 Kommentare)
am 26.02.2023 07:12

A Preiss hoid......

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MeisterJodan (404 Kommentare)
am 25.02.2023 06:36

Also im tv wurde berichtet er wäre einfach nur seinem navi gefolgt.eine doch durchaus berichtenswerte tatsache, die hier nicht aufscheint.

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danke1 (636 Kommentare)
am 25.02.2023 08:21

Das ist höchstens die einzige, greifbare Ausrede für den Mann gewesen. Obwohl er dann förmilich stecken geblieben ist, hat er es wahrscheinlich nicht fassen können, dass er mit seinem Vorhaben, unter allen Umständen weiterzufahren, versagt hat (BMW Mentalität).

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HumpDump (4.946 Kommentare)
am 24.02.2023 21:42

Schuld sind die zu schmalen Wanderwege.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 24.02.2023 20:04

Alles richtig gemacht!

Freie Fahrt für freie Bürger!
Da wird man doch wohl noch fahren dürfen!

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transalp (10.129 Kommentare)
am 24.02.2023 18:42

Wieder so ein typischer Fall von
"eh wurscht wird schon gehen.. "
Hoffentlich wird das für diesen Herrn so richtig teuer- selbstredend müsste der Einsatz in Rechnung gestellt werden - sodass er das nächste Mal das Hirn einschaltet....

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 24.02.2023 19:28

Das war ein 77 jähriger! Und Sie wissen nicht was für gesundheitliche Einschränkungen er überhaupt schon hat, und ob ihm das nicht deswegen passiert ist- aber für Sie ist er gleich nur Hirnlos und soll bestraft werden.
Dann warten Sie mal ab bis ihnen wegen altersschwachen das selbe mal passiert ob Sie dann als hirnlos bezeichnet werden wollen und diese Strafen die Sie dem jetzt wünschen dann auch noch für gerechtfertigt halten.

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transalp (10.129 Kommentare)
am 24.02.2023 20:01

Schön langsam:
"...ungeachtet mehrerer Warnungen vorbeikommender Passanten..."
Also,
Wenn er das alles ignoriert, ist er entweder nicht mehr fahrtauglich, oder,
es war ihm wurscht!
So oder so hätte er rechtzeitig stehen bleiben MÜSSEN.

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transalp (10.129 Kommentare)
am 24.02.2023 20:06

Bedeutet:
Untersuchung des Vorfalls:
Entweder Amtsarzt
oder Strafe.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 24.02.2023 20:17

Ja, und wenn der Amtsarzt rausfindet das ihm was fällt, und dass wird sicher auch so kommen, weil absichtlich fährt keiner, wo der gefahren ist) kann ihm zwar der Führerschein entzogen werden, weil’s gefährlich wäre wenn der weiter fährt, aber er kann nicht für den Einsatz und sonst auch für nichts belangt werden.

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MonacoFranze (599 Kommentare)
am 26.02.2023 07:14

Erstaunlich, vor dem ersten Beistrich schon drei Fehler.........

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Ritarita (184 Kommentare)
am 26.02.2023 09:49

Monaco.....Sie haben dafür eine Leseschwäche. Vor dem ersten Beistrich steht nur ein Wort !!!

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danke1 (636 Kommentare)
am 26.02.2023 13:30

Und (aber) der Beistrich ist falsch gesetzt. Oder schreibt man vor "und" neuerdings einen Beistrich?

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dobisam (905 Kommentare)
am 26.02.2023 10:42

Für eine Fahrzeugbergung kann er sehr wohl belangt werden, wenn er diese verursacht hat. Leider sind die Verrechnungssätze im unteren Bereich. Die Rechnung wird vom Erhalter der Feuerwehr (Gemeinde) gestellt, er kann aber dieses Recht an die Feuerwehr übertragen.

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blasner (1.987 Kommentare)
am 24.02.2023 21:23

Kennens den Wanderweg, wenn einer da mit dem Auto fahren will, fehlt ihm jede Berechtigung weiter mit dem Auto zu fahren. Ab zum Amtsarzt und Führerscheinentzug. Hab letzten dort eine wunderschöne Äskulapnatter gesehen, die sich in der Sonne gemütlich aufwärmte.

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milka0815 (10 Kommentare)
am 24.02.2023 21:43

@Zlachers: auf Salzi gibts nette Bilder dazu - schau Dir das an und dann red´ma nochmal drüber zwinkern

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supercat (5.327 Kommentare)
am 25.02.2023 10:28

ja, diese Bilder vom im Wanderweg feststeckenden SUV-BMW machen sprachlos...

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bvb22 (1.225 Kommentare)
am 25.02.2023 09:52

Was hat das mit Altersschwäche oder gesundheitlichen Problemen zu tun wenn er trotz mehrerer Warnungen vorbeikommender Passanten einfach weiter fährt . Er soll eine saftige Geldstrafe bekommen oder gleich den Führerschein abnehmen

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rprader (310 Kommentare)
am 26.02.2023 07:49

Nicht oder.

UND

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