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Tierrettung musste Königspython und stattliche Schildkröte einfangen

17.Juli 2019

Ein Königspython und eine Florida-Rotbauch-Schmuckschildkröte leben jetzt auf dem Assisi-Hof in Frankenburg und hoffen auf eine zweite Chance. Der Österreichische Tierschutzverein appelliert an die Gesellschaft: Gemäß Tierschutzgesetz ist das "Entsorgen" von Lebewesen strafbar. Reptilien bilden dabei keine Ausnahme.

Ausgesetzt oder entwischt?

In Vöcklabruck wurde ein Königspython gesichtet und von der Tierrettung des Österreichischen Tierschutzvereines eingefangen. Ob das exotische und zirka ein Jahr junge Tier ausgesetzt wurde oder entwischt ist, konnte man nicht feststellen. "Wer Pythons in Österreich aussetzt, handelt tierquälerisch, denn diese Schlangen könnten in unserem Klima nicht auf Dauer überleben", so eine Mitarbeiterin des Österreichischen Tierschutzvereines.

Nicht weit entfernt wurde am selben Tag eine Florida-Rotbauch-Schmuckschildkröte in Pinsdorf entdeckt und ebenfalls von der Tierrettung des Österreichischen Tierschutzvereines eingefangen. Auch bei dieser stattlichen männlichen Wasserschildkröte ist nicht klar, ob das Tier entlaufen ist oder ausgesetzt wurde. "Wasserschildkröten werden meist als niedliche Schlüpflinge gekauft, wachsen schnell, das Aquarium wird dann zu klein und die Haltung zum Problem."

Beide Reptilien befinden sich nun auf dem Assisi-Hof Oberösterreich in Frankenburg, wo der Österreichische Tierschutzverein versucht, die Besitzer ausfindig zu machen. Können keine Besitzer eruiert werden, werden die Tiere nach 30 Tagen in gute Hände vermittelt. Hinweise sind in beiden Fällen erbeten an office@ tierschutzverein.at oder Tel. (0662) 84 32 55.

"Gemäß Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen", macht der Österreichische Tierschutzverein in seiner Aussendung aufmerksam.

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