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Staatsanwaltschaft prüft Plakate von Impfgegnern

Von Edmund Brandner   27.Jänner 2022

Impfkritische Plakate auf einem Wohnhaus in Bad Aussee könnten für dessen Besitzer ein juristisches Nachspiel haben. Der Grund: Auf den Plakaten werden Vergleiche zwischen den Corona-Maßnahmen und der Judenverfolgung gezogen. Die Staatsanwaltschaft Leoben prüft nun, ob die Plakate nur geschmacklos sind oder auch strafrelevant.

Aufgefallen sind die Plakate einem deutschen Urlauber während eines Spaziergangs. Ihre Optik ist an die NS-Propaganda angelehnt. Auch Zitate wie "Impfen macht frei" oder "Ungeimpfte werden hier nicht bedient" erinnern fatal an nationalsozialistische Parolen und die Verfolgung der Juden.

Wie die Salzburger Nachrichten gestern in ihrer Online-Ausgabe berichteten, wandte sich der Deutsche, der hier einen Fall von "Volksverhetzung" sah, zunächst vergeblich an die Polizei in Bad Aussee. Die Beamten dort hätten ihm aber gesagt, dass sie schon seit rund einem Jahr von den Plakaten wüssten und keine Anzeige vorgenommen hätten.

Der Tourist wandte sich deshalb an die Staatsanwaltschaft. Andreas Riedler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, sagte den Salzburger Nachrichten: "Aufgrund der Anfrage prüfen wir nun einen Anfangsverdacht." Dabei gehe es auch darum, ob die teilweise im NS-Stil gestalteten Plakate einen Tatbestand nach dem Verbotsgesetz erfüllen oder ob die Fenstergestaltung noch als freie Meinungsäußerung vertretbar sei. 

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