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Schäferhunde in Aurach am Hongar verendet: Anklage wegen Tierquälerei

Von Gabriel Egger, 05. Februar 2025, 09:07 Uhr
Schäferhunde in Aurach am Hongar verendet: Anklage wegen Tierquälerei
Zwei von drei Schäferhunden, die in Aurach am Hongar in einem Anhänger untergebracht waren, verendeten. Symbolbild: colourbox Bild: Photographer: Josef Rudolf

AURACH AM HONGAR. Zwei Tiere starben im Juli vergangenen Jahres bei großer Hitze in einem Anhänger.

 Der 15. Juli 2024 war ein lupenreiner Sommertag. Viel Sonnenschein, harmlose Quellwolken und Temperaturen, die am Nachmittag auf bis zu 33 Grad stiegen. In Aurach am Hongar war an diesem Montag das Jugendlager des Österreichischen Vereins für Deutsche Schäferhunde (SVÖ) im Gange.

Unter den Teilnehmern befand sich auch eine 32-jährige Frau aus dem Burgenland, die drei ihrer Schäferhunde ins Hausruckviertel mitgebracht hatte. Nur einer von ihnen kehrte lebend zurück. Die zwei anderen Tiere verendeten in einem Anhänger, der offensichtlich in der prallen Sonne abgestellt worden war. Was an diesem Tag genau passiert ist, wird ein Gerichtsprozess klären müssen. Die Staatsanwaltschaft Wels hat Anklage wegen Tierquälerei gegen die 32-Jährige erhoben.

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Ihr wird vorgeworfen, die Hunde über einen Zeitraum von zumindest zwei Stunden und 15 Minuten in einem nicht dafür geeigneten Anhänger untergebracht zu haben.

Sie soll in der Zwischenzeit in ihrer Funktion als Jugendbetreuerin mit Kindern schwimmen gegangen sein, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Öffentlich war der Fall im vergangenen Sommer erst mit einer Woche Verspätung geworden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Besitzerin die Kadaver der Tiere allerdings bereits entsorgt. Die Todesursache konnte nicht mehr festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen auch Ermittlungen wegen der Unterdrückung von Beweismitteln aufgenommen – diese sind aber mittlerweile eingestellt worden.

Bis zu zwei Jahre Haft

Ein Tierschutzverein hatte schließlich eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Burgenländerin zeigte sich zu den Vorfällen bislang nicht geständig. Sie habe auf den Verein verwiesen, der sich um die Tiere hätte kümmern müssen, heißt es von der Welser Staatsanwaltschaft. Auch gab sie an, der Anhänger sei für Transport und Aufbewahrung der Tiere geeignet gewesen. Der Amtstierarzt konnte diesen Umstand aber nicht bestätigen.

Auch der Verein hatte die Schuldzuweisungen bereits im Juli 2024 zurückgewiesen: "Wir bedauern diesen tragischen Vorfall natürlich zutiefst, wenngleich die Verantwortung des Vorfalls ausschließlich bei der Hundebesitzerin liegt", hieß es damals in einer Stellungnahme.

Der Frau drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Ein Prozesstermin steht bislang noch aus.

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Autor
Gabriel Egger
Redakteur Oberösterreich
Gabriel Egger
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