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Rechtsstreit um angebliche Infektion am Wolfgangsee

08.März 2021

Der Mann brauche diese Bestätigung für die Versicherung, um seinen Betriebsentgang rückerstattet zu bekommen, berichtete der ORF am Samstag auf salzburg.orf.at. Weiters fordert der Tiroler Schadenersatz. Der Kurbetrieb auf der südlichen Seite des Wolfgangsees weist hingegen die Vorwürfe zurück und erwägt, rechtlich wegen möglicher Rufschädigung gegen den ehemaligen Gast vorzugehen.

Der Mann, ein Psychologe und ehemaliger Physiotherapeut, war bereits im Jänner gemeinsam mit seiner Ehefrau für drei Wochen auf Kur. Bei der Anreise wurden alle Kurgäste getestet. Während seines Aufenthaltes durfte der Tiroler das Kurgelände auch verlassen. In der zweiten Woche wurde der selbständig Tätige positiv auf Corona getestet und musste die Kur abbrechen. Nun allerdings wirft der Mann den Kurbetreibern vor, sie hätten häufiger testen sollen: "Eventuell sogar zwei Mal pro Woche, um diesem Restrisiko aus dem Weg zu gehen", sagt der Tiroler.

Die Beschuldigten widersprechen diesen Vorwürfen: Es seien "alle gesetzlichen Verpflichtungen genauestens und in Abstimmung mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Land" erfüllt worden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von der Anwaltskanzlei an den ORF. Das Personal sei sehr wohl wöchentlich getestet worden, wie es die Verordnung vorschreibe.

"Für Kurgast wird’s schwierig"

Laut Rechtsanwalt Roman Moser müsse der Kurgast "ein rechtswidrig schuldhaftes Verhalten" des Betriebes nachweisen können. Das wäre beispielsweise ein Verstoß gegen Hygienebestimmungen. "Aber bei diesem Sachverhalt kann ich eine Gesetzeswidrigkeit nicht erkennen", so Moser. "Es wird für den Kurgast sehr schwierig, das nachzuweisen, dass er sich genau in dieser Anstalt angesteckt hat." (gs)

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24. April 2024