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Kaum zu glauben, aber vor Gericht: Buch über "Mord"

18. September 2019, 00:04 Uhr
Kaum zu glauben, aber vor Gericht: Buch über "Mord"
Die mögliche Tatwaffe Bild: blai

ZELL AM MOOS. Autor aus Zell am Moos hegt schwere Zweifel am Urteil bei "Tanzlehrerinmord".

In seinem neuen Buch "Kaum zu glauben" widmet sich der aus Zell am Moos stammende Publizist Norbert Blaichinger (61) "brennenden Fragen zu österreichischen Kriminalfällen". Bei einem dieser Fälle, dem angeblichen Mord an einer Tanzlehrerin in Gmunden im Juli 2013, vermutet Blaichinger stark, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Das Buch erscheint im Oktober 2019.

In der Nacht von 6. auf 7. Juli 2013 soll es nach einem Sommerfest eines Gmundner Tennisklubs zu einem Treffen zwischen einer Tanzlehrerin und einem damals 38-jährigen Vereinsmitglied im Garten jener Villa, in dem die Tanzlehrerin nach dem Tod ihres Gatten ein lebenslanges Wohnrecht hatte, gekommen sein. Das Gericht ging davon aus, dass die Frau niedergeschlagen und wehrlos am Boden liegend vergewaltigt worden war und verurteilte den Verdächtigen wegen Vergewaltigung und "Mordes durch Unterlassung" zu 18 Jahren – nach Berufung durch die Staatsanwaltschaft zu 20 Jahren – Gefängnis. Der Mann gestand zwar freiwilligen Sex ein, will aber den Garten danach verlassen haben, ohne der Frau etwas angetan zu haben.

War das Gericht in der Hauptverhandlung davon ausgegangen, dass die Frau durch Schläge zu Boden gekommen sei, so weisen von der Verteidigung in Auftrag gegebene Gutachten eindeutig nach, dass der Pokal die Tatwaffe war. Und auf diesem Pokal finden sich auch DNA-Mischspuren, aber eben keine des Verurteilten. Was das bedeutet, scheint klar: Der Mann hat den Pokal nicht in seiner Hand gehabt. Dazu kommt, dass an der Toten keine Vergewaltigungsspuren und auch keine zerrissene Kleidung festgestellt wurden. Und selbst der "Mord durch Unterlassung" ist – so Blaichinger in seinem Buch – als äußerst fragwürdig zu bewerten, zumal nicht einmal das Krankenhaus Gmunden nach einem entsprechenden Schädelröntgen und Rücksprache mit der Neurologie in Linz den lebensbedrohlichen Zustand der nachmalig Toten erkannte.

"Bild einer trauernden Witwe"

Blaichinger hat auch Einsicht in das Tagebuch der Frau genommen. Darin zeigt sich nicht nur das Bild einer trauernden Witwe, sondern auch das einer Frau mit großer Sehnsucht nach körperlicher Liebe und Lust. Blaichinger: "Die 60 Seiten des Tagebuches wurden von den ermittelnden Kriminalisten einseitig ausgewertet. Und damit wurde den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprochen."

Wie es in diesem Fall weitergeht, weiß Blaichinger nicht. "Ich bin gespannt, wie lange es in Österreich möglich ist, dass ein Gericht noch mauert, statt den Prozess neu aufzurollen." Zur Anregung der Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes, die die Anwälte des eingesperrten Gmundners eingebracht haben, hat sich die Generalprokuratur bislang nicht geäußert. (blai)

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