Immobilienprozess bringt Nachwehen für Gmunden

GMUNDEN. Stadtamt muss sich mit Aufsichtsbeschwerde beschäftigen: Bootshütte bei ehemaliger Seepension wurde 1969 legal errichtet, aber beim Bau verändert – die Rechtsansichten unterscheiden sich
In wenigen Tagen wird die schriftliche Ausfertigung des Urteils erwartet: Zwei Geschäftsführer einer Immobilienfirma, zwei Rechtsanwälte und eine Maklerin wurden im Oktober des Vorjahres wegen schweren Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Sie sollen fünf Jahre zuvor eine ehemalige Pension samt Seegrundstück und Bootshütte in der Gmundner Traunsteinstraße deutlich unter Wert gekauft und die damals 83-jährige Besitzerin bewusst getäuscht haben.