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Hochwasserschäden: Hausbesitzer fordert Haftstrafe für Bürgermeister

Von Edmund Brandner   20.Mai 2019

Aus der Distanz betrachtet wirkt der Rechtsstreit skurril, doch für Fritz Feichtinger, den betroffenen Laakirchner Bürgermeister, ist er alles andere als lustig. Der Pensionist Alexander Brandner (nicht verwandt mit dem Autor dieser Zeilen) hat eine Haftklage gegen Feichtinger eingereicht, weil – so seine Meinung – die Gemeinde sein Haus nicht ausreichend vor Überflutungen bei Starkregen schützt.

Die Vorgeschichte: Brandners Haus steht in einem Hang, sein Keller wurde von herabfließendem Regenwasser bereits mehrmals überflutet. Die Stadtgemeinde hat auf Anraten von Experten die Straße vor Brandners Haus bereits 2005 mit einem Wassergraben samt Sickerschacht versehen. Der Hochwasserschutz sollte für ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt sein, doch bei der Flutkatastrophe im Juli 2016 war er überfordert. Das Wasser schoss über die Straße und überflutete Brandners Keller erneut.

Gemeinde bereits verurteilt

Nach einer gerichtlichen Klage des streitbaren Pensionisten wurde die Stadtgemeinde Laakirchen von der Justiz dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie kein Regenwasser mehr auf dessen Grundstück ableitet. Denn das Wasser kommt von der Straße – und die gehört der Gemeinde. Und weil die Rathausverantwortlichen danach trotzdem kein neues Hochwasserschutzprojekt auf die Beine stellten, reichte Brandner erneut eine Klage ein. Im März dieses Jahres wurde die Stadtgemeinde wegen Unterlassung zu 4000 Euro Strafe verurteilt und musste 22.000 Euro für künftige Hochwasserschäden Brandners bereitstellen.

Doch das reicht dem Rentner nicht. Weil noch immer keine Maßnahmen auf dem Tisch liegen, klagte er vergangene Woche neuerlich. "Bei einer zweiten Verurteilung sieht das Gesetz eine Haftstrafe vor, und einmal wurde die Gemeinde schon verurteilt", sagt Brandner. "Das bedeutet, dass Bürgermeister Feichtinger ins Gefängnis geht."

Das Stadtoberhaupt selbst ist genervt von der Klagsfreudigkeit Brandners, lässt sich von dessen Drohungen aber nicht einschüchtern. "Zu einer Haftstrafe wird es nicht kommen", sagt Feichtinger. Zum einen werde die Stadtgemeinde die Exekution ihrerseits vor Gericht anfechten. Zum anderen sei die Darstellung, Laakirchen würde nicht handeln, falsch. "Der Hochwasserschutz, der für Herrn Brandner errichtet wurde, muss ohnehin bis nächstes Jahr behördlich neu abgenommen werden. Dabei werden uns die zuständigen Fachleute sagen, ob und wie man den Schutz verbessern soll. Die Vorbereitungen zu all dem laufen längst."

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18. April 2024